524 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.

mehreren Herren zugleich; typische, für die einzelnen Kategorien
gleichlautende Amtseide sind beim höheren Beamtentum in
Preußen erst während des 18. Jahrhunderts eingeführt worden.
So konnte auch bei ihnen von einer festen Besoldung im
modernen Sinne noch nicht gesprochen werden. Gewiß hat
Kurfürst August von Sachsen im Jahre 1563 eine solche
Besoldung für seine Kammerräte einzuführen versucht, aber
das war eine Ausnahme. Im allgemeinen war dem Rate des
16. Jahrhunderts die Thätigkeit in der Centralverwaltung
nicht so sehr ein mit Gehalt ausgestattetes Amt, als eine Ehre
und ein Geschäft. Er suchte dadurch Einfluß, er erhielt die
Möglichkeit, neben seinen verhältnismäßig kleinen Bezügen in
Naturalien und Geld sich an den Untergebenen auch wirt—
schaftlich zu erholen, er hoffte auf gelegentliche Pensionen und
Belehnungen, sei es seitens seines Herren, sei es seitens
anderer Fürsten, die ein Interesse daran hatten, seine Dienste zu
brauchen, und er sonnte sich unter Nachwirkung alter vasalli—
tischer und ministerialischer Vorstellungen als Hofmann in der
Gunst seines gnädigsten Dienstherrn. So bot er nur sprödes
Material zu einer systematischen, rein nach sachlichen Gesichts—
vpunkten verfahrenden Organisation der oberen Verwaltung.
Tröstlich war es in dieser Lage, daß das bürgerliche
Element unter den Räten immer mehr zunahm. Ein Erzeugnis
der geistigen Bewegung zum Individualismus!, war es schon
um die Mitte des 16. Jahrhunderts unentbehrlich geworden;
Melchior von Osse kann sich ein tüchtiges Beamtentum ohne
ausgezeichnete Universitäten und deren bürgerliche Schüler kaum
noch denken, und in den meisten Centralverwaltungen dieser
Zeit mochte mindestens die Hälfte der Räte bürgerlich-gelehrten
Charakters sein. Damit war nun viel gewonnen. Diese
Bürgerlichen brachten nicht die psychologischen Voraussetzungen
des Adels mit; mochten sie Patrizier- oder Handwerkersöhne
sein — der brandenburgische Kanzler Lampert Distelmeyer war
ein Leipziger Schneidersohn —: sie wollten in erster Linie

S. oben S. 125.