Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 525
nicht höfisch leben, sondern dienen. Gewiß klebten sie darum
auch nicht so am einzelnen Lande; mehr als die Adligen
nahmen sie bald bei diesem, bald bei jenem Fürsten Dienste;
aber der Mangel an partikularem Interesse, dem Fürsten an
sich oft ein Vorteil im Kampfe gegen eigenwillige Stände,
wurde in jedem Falle reichlich ersetzt durch ihre gelehrte Vor—
bereitung, ihre juristischen Kenntnisse, ihre weitere Verwend—
barkeit und unumschränktere Bereitschaft. So schufen sie recht
eigentlich erst die Möglichkeit reicherer Entfaltung der Central—
verwaltungen, und ihr Dienst in den arbeitsteilig entwickelten
Centralen bewährt sich so sehr, ja wurde so unentbehrlich, daß
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die Universitäten aufsuchte und damit Züge bisher vornehmlich
bürgerlichen Charakters und Bildungsganges annahm.

Die Umformung der verhältnismäßig noch ungegliederten
spätmittelalterlichen Centralverwaltung in ein System von
Centralstellen ist in unseren Territorien wesentlich aus eignem
Bedürfnis hervorgegangen und trägt dementsprechend auch
wesentlich deutschen Charakter. Burgundische und vielleicht
auch französische Einwirkungen, wodurch die ersten Versuche
unter Kaiser Max, vermutlich aber auch die Anstrengungen
einiger Landesherren am Rhein mitbeeinflußt worden sind,
haben auf die Dauer nur geringe Spuren zurückgelassen. Auch
der Einfluß der deutschen Stadtverwaltungen war gering.

In den mittelalterlichen Territorien waren in der Centrale
insofern schon Spuren einer kommenden kollegialischen Arbeits—
teilung vorhanden gewesen, als für gewisse Arbeitsgebiete mehr
oder minder feste Kommissionen von Räten thätig waren. Es
bedurfte daher nur einer Regelung und sicheren Durchbildung
dieser Gewohnheit, und die ersten Sonderbehörden der Centrale
waren begründet. In der That ist die Entwicklung wesentlich
auf diesem Wege vor sich gegangen. Neben der Kanzlei, der
alten Behörde zur schriftlichen Ausfertigung aller Regierungsakte,
traten aus der ungeteilten Masse der Räte zunächst die Umrisse
der Kammer hervor, einer centralen Finanzbehörde, die um so
nötiger wurde, je mehr mit dem Aufhören des mittelalterlichen