26 Sechzehntes Buch. Erstes LKapitel.
Anweisungssystems und der Zunahme der Steuern ein regel⸗
mäßigeres Budget aufgestellt und eine schärfere Kontrolle der
Einnahmen und Ausgaben durchgeführt werden mußte, als sie der
alte Landrentmeister, bisher zumeist der einzige centrale Finanz⸗
beamte, herzustellen imstande war. Wir sehen daher an
seiner Statt eine Kammer, kollegialisch zunächst mit etwa drei
oder vier Räten besetzt, auftauchen; ihr zur Seite steht noch
eine besondere Rentei, an deren Spitze nun der Rentmeister
tritt. Und bald entwickeln sich noch weitere, besser abgegrenzte
Behörden; Räte mit juristischer Vorbildung werden in das
Hofgericht gezogen, solche mit besonders religöser Gesinnung
finden sich als Konsistorium zusammengefaßt, andere mit mili—
tärischen Erfahrungen bilden etwa den Kriegsrat, bis endlich
die besonders bewährten oder den Fürsten besonders genehmen
Räte zu einem Geheimen Rat für die wichtigsten Juteressen
des Landes, zu einem engeren Kollegium gleichsam über dem
Gros der Räte, zusammentreten.

All diese Entwicklungen vollzogen sich nun in den meisten
Territorien langsam, unter vielen Schwierigkeiten und unglück—
lichen Experimenten; selbst in sterreich, wo die ersten Versuche
nach schweren Anfängen unter Marimilian J. besonders zu—
friedenstellend verliefen, wo 1526 der Hofrat, 1527 die Hof—⸗
kammer, 1556 der Hofkriegsrat ins Leben traten, hat es an
Rückschlägen nicht gefehlt. Um so mehr litten daran die
kleineren Territorien; am frühesten erreichten noch Bayern
und namentlich Sachsen einen gewissen Abschluß, etwa in den
ersten Jahrzehnten der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts;
Brandenburg hat noch viel später eine bessere Centralver—
waltung entbehren müssen.

Der Grund für diese langsame Entwicklung lag, abge—
sehen von den Einwirkungen der allgemeinen wirtschaftlichen
Reaktion, zum großen Teile an dem steigenden persönlichen
Absolutismus der Fürsten. Verfassung und Verwaltung stehen
sich ja nicht einflußlos gegenüber; namentlich der Charakter
der Monarchie ist durchaus von den konkreten Werkzeugen ab⸗
hängig, in denen sie sich auswirkt. Indem nun die Fürsten