580 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
Jetzt erhalten die Wohlfahrtsmaßregeln der Fürsten nebenher
gern einen fiskalischen Zweck, das Sportelwesen bildet sich üppig
aus; die Staatsmaschine erscheint fast als große Privatunter⸗
nehmung, für deren Benutzung von den Unterthanen zu dienen
und zu zahlen ist. Jetzt wird der Grund und Boden des Staates
prinzipiell als fürstliches Eigen betrachtet, jetzt greifen die
Fürsten in die Allmendenutzung der Bauern und die All—
menderechte des markherrlichen Adels ein und nehmen die
Land- und Wasserstraßen in Beschlag. Vor allem aber be—
mächtigen sie sich nun völlig der Forsten; bei entschlossenstem
Vorgehen werden alle Wälder als dem Forstregal unterworfen
erklärt. Und damit beginnt eine bisher unbekannte forstliche
Ausnutzung. Indem bisherige Gemeinderechte am Walde als
bloße Servitute erklärt werden, ist die Möglichkeit gewonnen,
den Wald viel strenger als früher zu beförstern, ja ihn ge—
legentlich ganz zu schließen. Der auf diese Weise isolierte
Besitz aber wird nun in genauere Wirtschaft genommen; er
wird in Reviere und Schläge geteilt; zu seiner Besserung
werden Forstgärten und Schonungen angelegt, und Floßgräben
und Wege vermitteln die Abfuhr des rationeller geschlagenen
Holzes. Wichtiger freilich noch als die Holznutzung erscheint
dann den Landesherren die Jagd!. War das 16. Jahrhundert,
namentlich seine zweite Hälfte, eine kriegsstille Zeit, so mußte
die Jagd den Fürsten, deren Ahnen tausend Fehden geführt
hatten, die Abenteuer und Gefahren des Kampfes ersetzen. Wochen⸗
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Dutzende von Wölfen und Bären wurden von ihnen erlegt.
Es war eine Leidenschaft, die in einzelnen Fällen geradezu
landverwüstend zu wirken begann. Ganze Heere von Treibern
wurden aufgeboten; der Kurfürst von Sachsen hatte um 1617 etwa
500 Jäger, ungerechnet die Jungen; Herzog Heinrich Julius
von Braunschweig erschien 1592 mit 600 Rüden zu einer
Sauhatz; ganze Gegenden wurden durch Legung von Bauern⸗
höfen zur Wildfuhr verödet; unerträglich drückten die

Vgl. oben S. 84.