Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und CTerritorien im 16. Jahrh. 533
der Empter“; sie bestand im wesentlichen in Zukäufen ganzer
Rittergüter und Dörfer zu den Domänen; dazu kamen Mittel,
welche vor allem Geld liefern sollten, der Ersatz der Natural⸗
zinse durch Geldzinse und die Vererblichung kündbarer Güter
der Domanialbauern unter Ablösung der Frondienste durch Ab—
gaben in klingender Münze. Allein das Ergebnis all dieser
Schritte war doch gering, und noch weniger als in Sachsen
gelang es anderswo, dem mit den Regalieneinnahmen ver—
einigten Ertrage der Domänen die vollen Mittel zur Befriedi—
gung der stetig anschwellenden staatlichen Bedürfnisse zu ent—
nehmen.

Da boten sich nun den Fürsten außerdem freilich auch ältere
Steuern, die noch vielfach mehr oder weniger frei ohne die
Notwendigkeit einer Bewilligung durch die Landstände erhoben
werden konnten. Hierher gehörte die mittelalterliche Bede, auch
soweit sie nicht grundherrlichen und vogtherrlichen Ursprungs
war; sie war häufig radiziert und fixiert worden. Hier—
hin ließen sich auch mehrfach speziell ständische direkte Steuern
ziehen, die, anfangs nur außerordentlich gemeint und für kurze
Zeit und bestimmte Zwecke bewilligt, gewohnheitsrechtlich doch
zu festen Jahresabgaben geworden waren oder werden konnten,
so der württembergische „Landschaden“ oder die fränkisch—
hohenzollernsche Gülte.

Aber auch diese Mittel genügten den staatlichen und fürst⸗
lichen Anforderungen nicht. Was kostete nicht, abgesehen von
allen öffentlichen Bedürfnissen, allein der fürstliche Hofstaat mit
seinem naturalwirtschaftlichen Status von vielen hundert Per—
sonen, die nun doch geldwirtschaftlich erhalten sein wollten!
Und was kostete gar ein Krieg in diesem Zeitalter des Sold—
wesens! Der siebenmonatliche, mit 7000 Mann geführte Kampf
des Kaisers gegen Geldern im Jahre 1528 hat 1270000 Lires,
etwa 27 Millionen Mark unseres Geldes, verschlungen.

Es war mit den regelmäßigen Einkünften nicht auszu—
kommen; und wurden von den Ständen keine neuen Steuern

Henne III, 194 bei Baumgarten, Karl V., II, 106 Anm.