534 Sechzehntes Buch. Erstes Rapitel.
bewilligt, so blieb nichts übrig, als die Inanspruchnahme des
Kredits. Allein auch hier sahen sich die Fürsten vor ver—
schlossenen Thüren. Das Zeitalter großen staatlichen Schulden⸗
wesens, organisierten und freigebigen öffentlichen Kredits hat
erst mit der Wende des 18. und 19. Jahrhunderts begonnen;
die fürstlichen Kassen des 16. Jahrhunderts konnten wohl auf
Einzelzuschüsse fürstlicher Beamten, Unterthanen und Freunde
rechnen, darüber hinaus aber hatten sie im allgemeinen keiner—
lei zahlungsbereite Gläubiger zur Verfügung, und es war ein
schwacher Trost, wenn die Theorie sie versicherte, daß ein Fürst
viel besser zu guter Stunde thesauriere, um die Spargroschen
in Zeiten der Not zu opfern, als daß er in dieser borge.

Wie aber, wenn es trotzdem einem Fürsten gelang, Schulden
zu machen? Dann galt es als höchste Pflicht des Landes,
diese möglichst rasch abzutragen; alsbald wurde zu diesem Zweck
ein „Kreditwerk“ begründet, und bei dieser Gelegenheit fiel der
Fürst dann doch, und nun besonders gründlich, in die Hände
seiner Landstände, d. h. jener Macht, deren Einmischung
er eben durch Aufnahme von Schulden hatte vermeiden
wollen.
So ergab sich stets dieselbe Folgerung, wie auch die fürst—
lichen Verwaltungen die Dinge drehten und wandten:; bei
ungedeckten Ausgaben mußte der Fürst die Hilfe der Stände
in Anspruch nehmen. In der That ist dies im Laufe des
16. Jahrhunderts fast überall in steigendem Maße geschehen.
Hatte man im späteren Mittelalter zur Deckung der erst in
geringerem Grade steigenden Bedürfnisse zunächst direkte Steuern
bewilligt — und auch jetzt kam es noch zu neuer direkter Be—
lastung, namentlich im Sinne unserer Vermögenssteuer —, so
ging man nun doch vornehmlich an den Ausbau der indirekten
Steuern. Da konnten zunächst alte indirekte Verbrauchssteuern
und Verkehrsabgaben von Kauf und Verkauf, namentlich in den
Städten, verstaatlicht werden. Da wurden dann vor allem die
Zölle umgestaltet. Zwar gelang es zumeist nicht, die alten
Durchgangszölle im Binnenland im Sinne von Wegemauten,
ein unglaublich wirres Konglomerat der verschiedensten staat—