Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 535
lichen und ständischen Rechte, Tarife und Erhebungsweisen, auch
nur annähernd zu beseitigen, und für sie vor allem galt das Wort
Agricolas: „und ist hie nichts frei, es muß sich Alles verzollen
lassen, damit man auf Erden handelt.“ Aber daneben suchte
man doch ein wirkliches Grenzzollsystem zu errichten, so 1650
in Böhmen, 1556 in Schlesien; und man stattete dieses dann
mit leidlich rationellen Tarifen von mehreren Dutzend Positionen
aus und regulierte es so, daß der Fiskus zu Gelde kam. Und
über die Zölle hinaus wurde schon der kühne Gedanke indirekter
Steuern für das gesamte Land in der Form von Accisen ge—
faßt. Zwar bekämpfte die Theorie dieses System, dem die
Holländer schon im 16. Jahrhundert reiche Einnahmen ver—
dankten, für das innere Deutschland teilweis noch um die Mitte
des 17. Jahrhunderts: nur bei dichter Bevölkerung und lebhaftem
Verkehr sei es gewinnbringend. Aber gleichwohl werden schon
in einzelnen Territorien Versuche in dieser Richtung gemacht,
am lehrreichsten vielleicht in Sachsen in Anknüpfung an die
Zise schon des Jahres 14838, bis schließlich aus allen Experi—
menten das glänzende Acecisesystem des Jahres 1707 hervor⸗
ging. Im ganzen freilich blieb der Ausbau des inneren in—
direkten Steuersystems Aufgabe späterer Zeiten. Soviel indes
ward doch erreicht, daß das Steuersystem der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts schon auf dem doppelten Fuße direkter
und indirekter Steuern stand — in Bayern hielten sich um etwa
1600 direkte und indirekte Steuern die Wage —, und daß aus
ihm heraus die steigenden Bedürfnisse der fürstlichen Regierungen
im wesentlichen Befriedigung fanden.

Aber dies Ergebnis hatte trotz Domanialwirtschaft und
Regalismus nur durch den bereiten Willen der Stände ge—
sichert werden können. Es war klar, daß damit all dem zu—
nehmenden Absolutismus der Fürfsten immer noch das stetige
Hindernis einer Landesvertretung theoretisch wie praktisch ent—
gegengetreten war.

Freilich darf man sich die Macht der Stände im All—
gemeinen nicht mehr so groß vorstellen, wie sie im späteren
Mittelalter vielfach gewesen war; nur an wenigen Stellen
hielten sie an Herrschaftsrechten und Verwaltungsfunktionen

Lamprecht, Deutsche Geschichte. V. 2. 35