536 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
dem Fürsten noch die Wage, ein zweiter Brennpunkt gleichsam
der staatlichen Ellipse. Schon das Reich hatte zur Minderung
ihrer Macht beigetragen, indem es in der Exekutionsordnung
von 1555 festsetzte, daß die für Landfriedens- und Reichszwecke
zu erhebenden Territorialsteuern von den Ständen unweigerlich
bewilligt werden müßten. Vor allem aber war ihnen die fürst-
liche Regierung mit ihrer Ausgestaltung der Centrale über den
Kopf gewachsen; was hatten sie deren Landeskenntnis, stetiger
Wirksamkeit, breitem Einfluß auf eine weitverzweigte Lokal—
verwaltung entgegenzusetzen! Nur das eine Bestreben noch
konnte sie gegenüber dieser überlegenen Macht erfüllen, an der
Ausübung ihrer Gewalten möglichst teil zu haben; darum be—
strebten sie sich, dem Fürsten die Verpflichtung zur Anstellung
nur eingeborener, d. h. ständisch geborener Beamten aufzuerlegen.
Aber in sorgsam regierten Territorien hatten sie damit keinen
durchschlagenden Erfolg; die Fürsten zogen „Gäste“ vor; und
nur in Kursachsen, dem alten Pflanzlande tüchtigen Beamten⸗
tums, hielt man sich an Einheimische, freilich unter der schon
um 1550 ertönenden Klage, daß das Beamtentum von , vornehm⸗
lichen Freundschaften, Verständnissen und Ketten“ durchsetzt sei.
Aber selbst da, wo die fürstlichen Beamten im wesentlichen den
Ständen entnommen wurden, brachten es die Stände dennoch
auf die Dauer nirgends mehr zu einer dem Fürsten ebenbürtigen
Macht. Ihr politischer Horizont war zu begrenzt; ihre städtischen
Mitglieder waren Spießbürger geworden, ihre adligen Krautjunker;
selten, daß aus ihnen weitsichtige Vertreter territorialer Gesamt—
interessen hervorgingen: wie hätten sie da die Schicksale des
Landes leitend bestimmen sollen?

Gewiß war die Lage in den einzelnen Territorien sehr
verschieden. Am Rheine hielten sich Fürsten und Stände im
allgemeinen das Gleichgewicht. In den südöstlichen Teilen des
alten mutterländischen Bodens wußten die bayrischen Herzöge
mit ihren Ständen wenig fertig zu werden, bisKurfürst
Maximilian J., ein trefflicher Verwalter, seit 1605 Überschüsse
erzielte und damit der ständischen Bevormundung langsam ledig
ward. Auf dem mitteldeutschen Übergangsboden zum kolonialen