542 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
daß die größeren Länder nunmehr als besondere, gegeneinander
mehr oder minder abgeschlossene Körper partikular verlaufenden
Wirtschaftslebens erschienen.

Es war eine Wendung, die vor allem die Städte treffen
mußte. Ließ sich bei solchen Vorgängen ihre alte Absperrung
vom platten Lande, ja auch nur voneinander noch aufrecht
erhalten? Wenn die Landesherren das Recht des Ausfuhr⸗
verbots oder der Ausfuhrbeschränkung in Anspruch nahmen,
so konnte es naturgemäß nicht mehr von den Städten ausgeübt
werden; nur große Städte, wie z. B. Braunschweig, haben im
16. Jahrhundert noch unabhängig vom Landesherrn das Recht
der Getreidesperre besessen. Und weiter: ließen sich auch nur
für den Binnenhandel die städtischen Sondervorrechte halten,
wenn erst einmal für das ganze Land eine gemeinsame Wirt—
schaftspolitik begründet war? In langsamem Verdorren oder
jäher Ausrottung mußten sie dahin fallen, die Stapelrechte, die
Niederlagsrechte, die Münzprivilegien, das Vorrecht öffentlicher
Wage, die Meilen- und Straßenrechte, die Rechte des Marktes
und des Verkaufs — frei mußte der Handel innerhalb der
Landesgrenzen werden; auch dem platten Lande mußten
Hausierertum und Produktenhandel erlaubt sein; es war eine
Lebensbedingung des Territoriums. Freilich nicht rasch setzte
sie sich vollends durch; im 16. Jahrhundert beugten sich ihr
höchstens die kleinen Städte; die großen Emporien blieben
noch lange selbständige, nur wenig angetastete Wirtschafts⸗
gebiete im Land, so Königsberg in Ostpreußen, Stettin in
Pommern, Leipzig in Sachsen.

Aber immerhin ward eine Lockerung der alten städtischen
Verhältnisse erreicht. Und galt sie schon für den Nordosten,
so noch bei weitem mehr für den stärker bevölkerten Westen mit
seinen kleinen Territorien; hier öffneten sich schon im 16. Jahr—
hundert die Spalten, aus deren Tiefen die Keime eines
neuen, nicht mehr städtisch, sondern territorial charakterisierten
Bürgertums hervorwuchsen. Freilich, wirklich in Kraft getreten
und erblüht ist dies Bürgertum erst in späteren Zeiten, unter
der Gunst wiedergewonnener, wenn auch langsam verlaufender