Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 561
im Staatsrat über den etwaigen Einmarsch niederländischer
Truppen in Frankreich beriet, wozu, als zu einer besonders
wichtigen Beschlußfassung, nach altem Brauch außer den Mit—
gliedern des Staatsrats auch die Ritter des goldenen Vließes
und damit die bedeutendsten Vertreter der Aristokratie des Landes
überhaupt berufen worden waren. Hier wurde die Ansicht laut,
solle es anders werden im Lande, sollten die außergesetz⸗
lichen Einflüsse, die sich geltend machten, verschwinden, so sei
vor allem die Einberufung der Generalstaaten nötig. Es
war, als habe ein Blitz die verworrene Lage erhellt. Die
Forderung, die sich Oranien alsbald zu eigen machte, ist nicht
wieder verklungen.

Granvelle aber widersprach ihr. Er sah die Folgen
voraus: Zulassung des Protestantismus, Verlust der monar⸗
chischen Obmacht. Aber indem er widersprach, richteten sich die
Angriffe des Adels nun unmittelbar gegen seine Person: er
solle gehen. Im März des Jahres 1568 war man so weit,
daß die wichtigsten Mitglieder des Staatsrats, Oranien, Eg⸗
mont und Hoorne, dem König offen die Bitte aussprachen,
Granvelle zu entlassen. Und als sie nicht erhört ward, da
erweiterten sie im Juli 1563 im Verein mit den Provinzialstatt⸗
haltern und den Vließrittern das Gesuch zu dem Verlangen,
Granvelle solle entlassen und die Generalstaaten sollten ein⸗
berufen werden — andernfalls werde man sich vom Staatsrate
fern halten.

In der That war schon seit März 1568 niemand mehr
im Staatsrate erschienen, der damit auf die Consulta, d. h.
im Grunde auf Granvelle, beschränkt blieb; zugleich wurde
die Haltung der Provinzialstatthalter zweifelhaft. und kühn
die der Stände.

Knirschend, überzeugt von dem hochverräterischen Charakter
der Handlungen Oraniens und seiner Gesinnungsverwandten,
doch nicht minder klar über seine augenblickliche Ohnmacht, gab
Philipp nach. Im März 1564 verließ Granvelle die Nieder—
lande.