582 Sechzehntes Buch. Zweites Kapitel.
täuscht, die siegreichen Truppen; nach altem Brauch stellten
sie einen Eletto an ihre Spitze und verhandelten wie Macht
zu Macht mit den gesetzlichen Gewalten. Neu aber war, was
geschah, als ihre Ansprüche von der in tausend Finanz⸗—
nöten befindlichen Regierung nicht befriedigt wurden. Sie
rotteten sich zusammen; wie ein Chorus der Würgengel durch—
zogen sie das Land und setzten sich schließlich in Flandern,
in der Stadt Aalst, fest. Von hier fanden sie dann Fühlung
mit der spanischen Besatzung Antwerpens: ein meuternder
Militärstaat spanischen Charakters schien im Entstehen.

Das wollten die Südniederländer trotz alles geduldig er—
tragenen Jammers nicht mit erleben. In Brüssel riefen die
Bürger zu den Waffen; „Tod den Spaniern“ schrie es durch
die Gassen, und die tumultierende Masse steckte den Staatsrat
—A

Es war das Signal zur allgemeinen Erhebung gegen die
Spanier überhaupt; vielerorts übernahmen rasch berufene
Bürgerwehren den Schutz der Städte: — frei wollte man sein —
und sehnsuchtsvoll schaute man nach Norden aus, nach Oranien.

Die nördlichen Lande aber fühlten trotz allen herben
Mutes, mit dem sie ihre Heimat verteidigt hatten, dennoch,
was die jahrelangen spanischen Schläge bedeuteten; die Deiche
waren vernachlässigt, das fette Gras der Weiden sah fast kein
Vieh mehr, der Handel lag darnieder; und noch neuerdings
war Zierikzee gefallen und das Land diplomatisch völlig ver—
einsamt. Dennoch verzagte Oranien nicht. Alsbald nach dem
Brüsseler Aufstand hatte er engere Beziehungen mit der dortigen
Bürgerwehr angeknüpft; nicht lange und er versicherte sich der
Sympathien der Staaten von Brabant. Darauf galt es zu
handeln; das Ziel konnte nur eine Vereinigung der südlichen
Provinzen mit den nördlichen zu gemeinsamem Widerstand sein.
Am 4. September wurde der Staatsrat in Brüssel unter
Sprengung der Thüren seines Sitzungssaales aufgehoben;
zeitweis ging die Gewalt an die Brabanter Staaten über,
und diese wußten alsbald die flandrischen Staaten zu gemein—
samem Handeln zu veranlassen. Darauf ward der Staatsrat