Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 583
wieder eingesetzt, doch nur, um am 20. September ein Ein—
ladungsschreiben an alle Provinzialstaaten zur Beratung eines
gemeinsamen Bundes mit den Nordprovinzen zu erlassen.
Mitte Oktober trat die damit berufene Versammlung zu Brüssel
zusammen. Aber sie war äußerst unvollständig: es schien, als
sollte Oraniens Plan noch kurz vor dem Ziele scheitern.

Da half die Furie von Antwerpen aus aller Not. Die
meuterische Soldateska von Aalst hatte wohl gemerkt, daß es ihr
bald an den Kragen gehen werde. Dem beschloß sie glänzend
zuvorzukommen. Am Morgen des 4. November erschien sie bei
den befreundeten Truppen in Antwerpen, und nun stürzten sich
beide Massen aus der spanischen Zwingburg zur Plünderung
auf die unglückselige Stadt. Am Abend bedeckten die Leichname
von 8000 Ermordeten die Straßen, mehr als ein Halbtausend
friedlicher Häuser war verbrannt; der Schade belief sich auf
etwa 24 Millionen Gulden: auf Menschenalter hat sich die Stadt
von diesem Schlage nicht wieder erholt.

Wenige Tage darauf aber, am 8. November 1576, unter—
zeichneten die in Gent versammelten Deputierten der General—
staaten den Bund Oraniens; nur an wenigen Stellen fand er
schließlich Widerspruch, und am 18. November ward er vom
Staatsrat namens des Königs bestätigt.

Die 26 Artikel der Genter Pacifikation errichten zwischen
den Provinzen einen Bund zur Ausrottung der Fremdherrschaft,
zur Tagung der Generalstaaten in alter, unter den früheren
Herrschern geübter Weise, zur Aufhebung der Religionsedikte
und zur Durchführung einer allgemeinen Amnestie. Sie stellen
weiterhin die Herrschaft der reformierten Kirche in Holland und
Seeland fest, und sie gewährleisten bei allem UÜberwiegen des
katholischen Glaubens in den übrigen Provinzen doch den ruhigen
Aufenthalt der Anhänger des vrotestantischen Glaubens auch
in diesen Landen.

Ein Schutz- und Trutzbündnis mit besonderer Rücksicht auf
die brennendsten Fragen der Gegenwart umschlang damit dreizehn
Provinzen der Niederlande: Oranien hatte gesiegt.

Lamprecht, Deutsche Geschichte. V. 2. 38