Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 589
für den Schutz der Niederlande in Betracht: das Reich, jetzt durch
das habsburgische Kaisertum und dessen Emissär, den Erzherzog
Matthias, schlecht und recht vertreten, und weiter Frankreich
und England. Während der Einfluß des Reichs in mäßigen
Grenzen noch immer als legitim erachtet wurde, hatten die
beiden andern Mächte ganz die Rollen auswärtiger Staaten.
Aber von diesem Gesichtspunkte her waren sie seit Jahrhunderten
gewöhnt, die Niederlande als Domäne ihres Einflusses zu be—
trachten und sich auf diesem Kampfplatze gegenseitig zu befehden.
Es war eine Lage, die mit den Eroberungsversuchen Frankreichs
im 12. Jahrhundert eingesetzt hatte, die mit den Zeiten der
Artevelde vollkommen ausgebildet erschien!, und die nur durch
die Einbeziehung der Niederlande zuerst in die burgundische,
dann in die spanische Macht für einige Zeit verdunkelt worden
war. Jetzt, mit der Verselbständigung der Provinzen, trat sie
ohme weiteres wieder hervor.

Nun hatte England schon die Berufung des Erzherzogs
Matthias gern gesehen und bald darauf mit den Generalstaaten
einen günstigen Unterstützungsvertrag abgeschlossen in der
einzigen Absicht, dem Kandidaten Frankreichs für eine etwa zu
beg ründende niederländische Herrschaft, dem Herzog von Anjou—
Alençon, das Wasser abzugraben. Für Oranien ergab sich aus
dieser Lage der Entschluß, mit einer endgültigen Lösung der
Herrschaftsfrage zu zögern, um England sowohl als Frankreich
an der Hand zu behalten, so sehr er auch begriff, daß die
Niederlande Spanien gegenüber vor allem auf Frankreichs
Wohlwollen angewiesen waren.

Indes, ehe diese auswärtigen Fragen in voller Klarheit
hervortraten, war die innere Einbeit der Provinzen schon wieder
in Frage gestellt.

Nach dem Tode Don Juans hatte der Prinz von Parma,
ein ebenso trefflicher Heerführer als maßvoller Staatsmann,
sich alsbald der niederländischen Statthalterschaft im Namen
Spaniens bemächtigt. Und belehrt durch das Schicksal Don

1G. u. a. Band IV 1388f., 455 f.