Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 599
stehenden Admiralität drei Admiralitätskollegien provinzialen
Charakters errichtete. Es waren Maßregeln, die in Verbindung
mit anderen, geringfügigeren, in den Seeprovinzen die äußerste
Aufregung hervorriefen und selbst dann zu energischem Wider—
stand geführt haben würden, wenn Leicester nicht gleichzeitig
durch Verlust der Maasfestungen das Vertrauen zu seinen
militärischen Fähigkeiten verscherzt hätte.

Unter diesen Umständen aber ging Holland erst recht gegen
ihn vor. Als er am 31. Oktober 1586 die Niederlande zu ver—
lassen erklärte, um wichtige Geschäfte in England zu besorgen,
übrigens nicht ohne für die Regierung der Lande ungesetzliche
Anordnungen zu hinterlassen, da brach der Haß der Seelande
gegen ihn los. Das Ausfuhrverbot vom 4. April 1586 wurde
in allen seinen lästigen Bestimmungen aufgehoben, den Städten
wurde die Erlaubnis erteilt, gegen die teilweis meuternden
englischen Truppen eigne Söldner, die Waardgelders, in Dienst
zu nehmen, und schließlich wurde gar Moritz zum Höchstkom—
mandierenden der Union ernannt und der Königin Elisabeth
ein in heftigen Ausdrücken abaefaßtes Beschwerdeschreiben gegen
Leicester zugefertigt.

Es waren Schritte, die, auch soweit sie von den General—
staaten ausgingen, durchaus im Sinne von Holland gehalten
waren. Wie war das nun bei dem früheren regen Widerstand
der Binnenstaaten gegen die Seeprovinzen möglich? Schon längst
hatte sich in diesen eine Holland günstige Klärung der inneren
Lage vollzogen. Hatte sich Leicester auf die Seite der hier vor—
handenen, stramm calvinisch gesinnten Stadtgemeinden ge—
stellt, so waren dem früh die Vroedschappen, die aristokratischen
Räte und ihre Geschlechter, entgegengetreten; noch Leicester hatte
deren sechzig aus Utrecht verbannen müssen. Aber gerade diese
Kreise besetzten die Provinzialstaaten und damit auch deren
Repräsentanz, die Generalstaaten. So stimmten in den General—
staaten auch die Vertreter der Binnenlande aus Widerwillen
gegen die Gemeinden zum größten Teile für Holland und gegen
Leicester. Für Leicester und gegen Holland blieben mithin nur
noch die Neigungen der Gemeindeparteien der Binnenlande,

Lamprecht. Deutsche Geichichte. V. 2. 39