Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 607
Indem die Republik aber, ein Bundesstaat bisher unbe—
kannten Charakters, aus den Prüfungsjahren ihrer ersten
Bildung heraustrat, stellte sie sich zugleich thatsächlich schon
frei hin neben das Reich, mochte auch der formale Zusammen⸗
hang mit diesem noch bis zum Westfälischen Frieden erhalten
bleiben. Sie war nicht mehr, was die Territorien und Städte
im Reiche waren. Ihre innere staatliche Zusammensetzung
wiederholte allerdings die Motive der Reichsverfassung, wenn
auch in ungleich modernerer Modellierung. Aber die konsti—
tuierenden Kräfte waren andere. Wo gab es im Reiche
einen Kaufmannstand, wie den ihrigen, wo fehlte gleich
stark der Adel, wo dachte man in gleich geschlossenem
politisch⸗calvinischem Geist, wo war ein Stamm gleich stark
auf dem Wege, sich nach Sprache wie Sitte und Empfindung
zur Nat ion zu gestalten? Nicht eine identische, nur eine parallele
Entwicklung zum Reiche haben seit dem 16. Jahrhundert jene
edlen deutschen Bestandteile erlebt, die heute die Bevölkerung
des Königreichs der Niederlande bilden.