320 J Sechzehntes Buch. Drittes LKapitel.
Die beginnenden Gegensätze unter den Protestanten äußerten
sich früh in der innerdeutschen Politik. Der allgemeine
Schauplatz dieser Politik aber war von jeher, und erst recht,
seitdem die Macht des Fürstentums aufs stärkste gewachsen war,
der Reichstag.

Schon während der Tagungen der Jahre 1556 und 1557
war da die Pfalz als Vertreter der schärferen protestantischen
Tonart aufgetreten; ihre Staatsmänner hatten versucht, jenen
geistlichen Vorbehalt hinwegzuräumen, der den Protestantismus
nach Meinung der Katholiken vom Erwerb der geistlichen Fürsten—
tümer gesetzlich fernhielt. Dabei war ihre Absicht gewesen, an
dessen Stelle eine allgemeine Duldung in dem Sinne treten zu
lassen, daß das Recht jedes Standes oder Unterthanen zum
Anschluß an irgend ein Bekenntnis gewahrt werde!. Es war
eine protestantische Politik, in der sich stolz die Zuversicht zur
eignen Sache spiegelte.

Aber schon damals war Kursachsen der Pfalz entgegen—
getreten; es wünschte nicht an den Friedensabmachungen des
Jahres 1555 gerüttelt zu sehn; und völlig zuwider war ihm,
daß die Pfalz ihren Duldungsvorschlag durch Verweigerung
einer Türkensteuer zu ertrotzen suchte, die der Kaiser gefordert
hatte.

Der Ausgang aber war trotzdem der Kurpfalz verhältnis—
mäßig günstig. Zwar wurde die Türkenhilfe, wenn auch längst
nicht in der von Kursachsen befürworteten Höhe, bewilligt,
aber in Sachen des geistlichen Vorbehaltes vereinten sich doch
am Ende alle Evangelischen, einschließlich sogar Kursachsens,
zu einer feierlichen Verwahrung dahin, daß sie sich an ihn
nicht gebunden erachteten.

Verwandt, wenngleich für Kursachsen nicht mehr gleich
unbefriedigend, verliefen die Verhandlungen der Reichstage der

1 Dies verstanden die Pfälzer damals unter Freistellung. Die Litte—
ratur zu ihrer engeren und weiteren Auffassung verzeichnet jetzt am besten
Hansen, Nuntiaturber. 2, S. XXI Anm. 1. Vgl. auch Ritter, D. Gesch. 1,
503 Anm. 2; Wolf in N. Arch. f. sächs. Gesch. u. Altertumskde. 11 S. 816
und Hansen a. a. O. 1. S. 2 Anm. 6.