Protestantismus und Gegenreformation im Reiche. 628
zu ziehen: war man ihnen als Reichsverwandten nicht doppelt
zur Hilfe verpflichtet? entschied sich nicht in ihren Kämpfen
ein großer Teil der Schicksale des katholischen Hauses Habs—
burg? Diesen Erwägungen waren die Protestanten im Reiche in
der That zugänglich; allein da die Niederlande vor allem dem
Calvinismus zuneigten, da fernerhin eine nicht unbedeutende
religiöse Propaganda gerade von der Kurpfalz aus nach dem
Niederrhein und den Niederlanden betrieben zu werden schien,
so verflachten sich auch hier die allgemeinen protestantischen
Sympathien — und übrig blieb nur eine intensive Teilnahme
der Pfalz.

So war der pfälzische Kurfürst, um so mehr, da seine
Räte an eine allgemeine europäische Verschwörung des
Katholizismus gegen die Protestanten glaubten, allein der
Träger einer aktiven protestantischen Politik über die westlichen
Grenzen des Reiches hinaus; und nur gelegentlich wußte er
etwa noch Württemberg oder Hessen für seine rastlosen Pläne
eines Eingreifens in dieser Richtung zu gewinnen. Und auch
wenn er es unternahm, mit Hilfe fremder Mächte, bald Frank—
reichs (im Jahre 1567), bald Englands (im Jahre 1569), die
übrigen protestantischen Stände aufzurütteln, scheiterte er
regelmäßig an deren Indolenz und dem Einspruch Kursachsens.
So blieb die kurpfälzische Aktionspolitik trotz fortwährender
Verhandlungen mit den protestantischen Ständen im Reiche wie
mit den französischen Protestanten und Oranien doch schließlich
fast völlig unfruchtbar; es mußte für sie schon als ein Erfolg
gelten, wenn sie im Jahre 16570 einen Reichsabschied durch—
setzte, wonach es fremden Mächten nicht geradezu verboten ward,
in den Territorien deutscher Fürsten für sich zum Kriegsdienst
werben zu lassen?, und wenn sie auf Grund dieses Abschieds
noch mehr als ein Jahrfünft hindurch bald die Hugenotten,
bald die Niederländer mittelbar zu unterstützen in der Lage war.

Überschaut man aber auf Grund all der soeben geschilderten
Vorgänge die Lage des Vrotestantismus etwa im ersten Jahr—

1 S,. oben S. 578.