336 Sechzehntes Buch. Drittes Kapitel.
ohne unmoralisches Ziel; es war von diesem Standpunkte
aus schlimmer als körperlicher Totschlag, es war geistiger
Mord.
Allein, nimmt man die Gesichtspunkte der Gesellschaft Jesu
auf, so brauchte immerhin, abstrakt betrachtet, der sittliche
Aktionsboden eines jesuitisch erzogenen Menschen noch nicht zu
schwanken, auch wenn er nicht mehr individuell im eigenen Ge—
wissen verankert war. Der Adept hatte seinen Willen mit Gott
identifiziert; Gott aber will nichts Böses. Nun war freilich
der Wille Gottes innerhalb der Gesellschaft mit dem Willen
des Oberen ganz — oder nach einigen anderen Äußerungen des
heiligen Ignatius wenigstens nahezu — identifiziert, und die Frage
konnte auftreten, ob denn der Obere immer obiektiv nur Gutes
zu befehlen imstande sein werde.

Aber hiervon abgesehen: in der Praxis des Lebens blieb
das persönliche Handeln unter allen Umständen an fremde Ein—
wirkung von Fall zu Fall gebunden und bestand mithin nur
in einer Anzahl in sich unzusammenhängender Handlungsfälle.
Damit wurden die Moralgrundsätze des Einzelnen ersetzt durch
wuchernde Kasuistik obrigkeitlicher Vorschriften, durch eine iuris-
prudentia divina, durch ein äußerliches Gesetzbuch einzelner,
von außen her auferlegter Verbote und Gebote, das je länger
je mehr ausgebildet ward und schließlich nur noch wenig von
den allgemeinen großen Anschauungen ahnen ließ, die der Ge—
wissensbestimmung ursprünglich, in den ersten Blütejahren des
Ordens, noch zu Grunde gelegen hatten.

Und die Gesellschaft Jesu hatte sich zur Lenkung ihrer
mittelalterlich gestimmten Geister nicht erst eine solche neue
Kasuistik zu schaffen: — längst war diese, nach kleinen An—
fängen schon in der Zeit der Patristik, seit dem dreizehnten Jahr—
hundert als ein natürliches Lebensbedürfnis des Mittelalters
entwickelt worden. Und indem man schon damals die einzelne
pflicht als solche nicht mehr aus einem höheren Prinzip ab—
geleitet, sondern als für sich nach irgend welchen niedrigeren
Rücksichten gegeben gedacht hatte, war man schon längst von