642 Sechzehntes Buch. Drittes Kapitel.
katholischer Wissenschaft betrachten. Aber eben in dieser Lage
wollten die spanischen Bischöfe unter der Führung des tapferen
Erzbischofs Guerrero von Granada sich die Selbständigkeit ihrer
Kirche nicht rauben lassen; sie befanden sich auf dem Wege zu
ähnlichen Anschauungen, wie sie die konziliare Bewegung des
15. Jahrhunderts gegenüber der Kurie gezeitigt hatte. Zu Tage
trat das vor allem in der nunmehr aufgeworfenen Frage nach
dem Verhältnis der päpstlichen zur bischöflichen Gewalt. Den
Spaniern erschien die Gewalt der Bischöfe trotz des päpstlichen
Primates dennoch immer noch als von Gott unmittelbar ge—
geben; ein Satz, dem die Kurialisten und Jesuiten aufs heftigste
widersprachen.

Nun war klar, daß mit jeder Erörterung über diesen Punkt
das wichtigste Problem einer Kirchenreform an Haupt und
Gliedern auf die Tagesordnung gebracht war; denn eben das
Verhältnis des päpstlichen Einflusses zu den Diözesanver—
waltungen galt es da festzulegen. So hatten von diesem Augen⸗
blick an die Spanier und der Kaiser gleiche Interessen, ihre
Kirchenpolitik zog mindestens desselben Weges: es war eine
für die Kurie höchst bedrohliche Wendung, und deren Gefahr
ward noch verstärkt durch den Übertritt der Franzosen auf die
spanisch-kaiserliche Seite.

Aber merkwürdig wußte man sich in Rom zu helfen.
Man trennte die Gegner, indem man die spanischen Bischöfe
durch ein halbes, naturgemäß unklares Zugeständnis befriedigte,
und ging dann gegen den Kaiser allein vor. Es geschah in
der Form, daß ein kurialer Reformentwurf vorgelegt wurde,
der einem großen Teile der geäußerten Reformwünsche, soweit
diese außerhalb der Einflußsphäre des Protestantismus lagen,
gerecht ward, — der aber zugleich in einem der letzten Kapitel
eine Reform der weltlichen Regierungen zu beschließen vorschlug.

Gegen eine solche Zusammenstellung war weder vom
papalen noch vom konziliaren, also überhaupt von keinem
katholischen Standpunkte aus etwas einzuwenden: Päpste wie
Innocenz III. nicht minder wie das Basler Konzil hatten
auch alle weltlichen Angelegenheiten als im Bereich ihrer