Protestantismus und Gegenreformation im BReiche. 645
eontiam spondeo et iuro.“ Darnach gab es in der katholischen
Kirche nur ein wirksames Verfassungsferment noch, den Papst.
Sah sich aber der Papst im Besitze des eidlichen Gehor—
samsversprechens aller Bischöfe und der Unterwerfung der Ge—
samtkirche unter seine dogmatische Interpretation — was bedurfte
es dann noch wesentlicher Vorbereitungsstufen, um seine admini—
strative Allgewalt und dogmatische Unfehlbarkeit zu entwickeln?
Im Dogma selbst jedenfalls waren solche Hindernisse nicht
mehr gelegen. Nach den dogmatischen Festsetzungen des Triden—
tinums kamen für die katholische Kirche als Erkenntnisquellen der
Wahrheit von gleicher Wichtigkeit in Betracht die Bibel und
die Tradition. Da nun aber zugleich festgestellt ward, daß
das Recht der Auslegung der Schrift und der Anerkennung
der Tradition allein bei der Kirche beruhe, so war eben die
Kirche in Wahrheit die einzig feststehende Autorität, denn sie
stand über den Dogmen. Indem aber sie wiederum in ihrem
Auslegungsrecht durch den Papst vertreten und abgelöst wurde,
stand allein der Papst jenseits der dogmatischen Grenzen.
Diese Zusammenhänge sind wichtig, will man die Bedeu
tung des dogmatischen Systems richtig würdigen, das im Ver—
laufe des Tridentinums festgestellt ward. Es konnte, da es
eben nur von sekundärer Bedeutung war, auch in einem Zeit—
alter ganz anders gearteter Kultur im wesentlichen mittelalter⸗
lich bleiben. Und das war in der That der Fall. Zwar
wurden in der Lehre von der Sünde, von der Gnade und
namentlich von der Rechtfertigung der kirchlichen Bewegung,
der der Protestantismus entsprungen war, einige Zugeständnisse
gemacht; die rein mechanische Ansicht von der Gnadenwirkung
Gottes wurde z. B. nicht mehr gebilligt. Aber doch erfolgte die
Feststellung der Lehre im einzelnen so, daß für mittelalterlich—
nominalistische Auslegungen Raum blieb: und gerade diese
sind dann durch Vermittlung der Jesuiten bald zur Geltung
gebracht worden. Vor allem aber wurde jede Berührung mit
dem Begriffe des Glaubens in dem individualistischen Sinne der
Reformation ferngehalten; Glaube im katholischen Sinne sollte
auch ferner Gehorsam bedeuten, d. h. bestenfalls Fürwahrhalten—