360 Sechzehntes Buch. Drittes Kapitel.
eine der größten niederländischen Emigrantengemeinden bestand,
und im Süden an die Pfalz, von wo aus eifrige Emissäre am
Niederrhein wie in den Niederlanden zu predigen pflegten. Und
bald kam es auf dieser Grundlage zu einer festen Organisation.
Im Herbst des Jahres 1571 wurden die neuen Gemeinden auf
der Synode von Emden in das große Verfassungssystem der
calvinischen Kirche der Niederlande, Englands und Westdeutsch—
lands eingefügt; sie bildeten darin die Quartiere Köln und
Wesel.

Natürlich wirkten die Katholiken diesen Fortschritten ent—
gegen. Aber es geschah lässig. Die Edikte des Herzogs von
Jülich-Cleve wurden nicht beachtet, der Ketzereifer des Kölner
Rats erkaltete, sobald sich her ausstellte, daß unter den religiösen
Verfolgungen der Handel der Stadt mit den Niederlanden zu
leiden begann. In Achen aber machte das Evangelium solche
Fortschritte, daß es politisch wirksam werden konnte; 1574
kamen die ersten Protestanten in den Rat; sechs Jahre darauf
war seine Mehrheit protestantisch, und Calvinische wie Lutherische
konnten die Bitte an ihn richten, ihnen öffentliche Religions—
übung zu gestatten.

Aber nun wandten sich die Katholiken der Stadt um Hilfe
an Jülich-Cleve, an Lüttich und vor allem an den Kaiser. Die
Achener Angelegenheit wurde damit zur Reichssache und zu einem
wichtigen Moment der allgemeinen Bestrebungen katholischer
und protestantischer Mächte im Reiche.

Kaiser Rudolf II. verfügte die Absetzung des protestantischen
Rates. Allein als die kaiserlichen Kommissare in Achen vorgehen
wollten, kam es zum Aufruhr; und der Rat blieb. Darauf
ergriff der Herzog von Jülich eigenmächtig feindliche Maßregeln
gegen die Stadt; von den Niederlanden her schob der Herzog
von Parma unter Verletzung des Reichsfriedens Truppen gegen
sie vor; die protestantischen Stände gerieten überall in
Erregung; der Handel wurde zur großen Sache im Reiche:
kein Zweifel, daß er auf jenem Reichstage zu Augsburg eine
Rolle spielen würde, den der Kaiser nach langer Pause wegen
einer Türkensteuer zum Jahre 1582 berufen mußte.