Protestantismus und Gegenreformation im Reiche. 661
Rudolf II. sah diese Verwicklung auch seinerseits voraus;
um sie zu verhindern, unterließ er es, Achen zum Reichstag
zu entbieten. Allein die Achener Gesandten erschienen trotz⸗
dem, und eben ihre Vernachlässigung trug ihnen jetzt erst recht
die Sympathien fast aller anderen Reichsstädte ein: einmütig
erklärte man vonseiten der Städte, keine Reichssteuern bewilligen
zu wollen, es sei denn die Achener Beschwerde vorher erledigt;
und man verharrte bei dieser Weigerung um so mehr, als
sie die Zustimmung der Fürstenbank gefunden hatte.

So blieb der Achener Protestantismus einstweilen un—
behindert; es war ein letzter Sieg des neuen Bekenntnisses, ein
etzter Sieg zugleich der vereinigten Macht der Reichsstädte.

Aber er wurde gegengewogen durch einen schweren gleich—
zeitigen Verluft protestantisch-fürstlichen Ansehens.

Das Erzstift Magdeburg stand um diese Zeit unter der
Administration des verheirateten brandenburgischen Prinzen
Foachim Friedrich. Der Prinz hatte aber noch nicht die für
geistliche Fürstentümer seit dem Wormser Konkordat vorge—
schriebene Belehnung mit dem Stifte seitens des Kaisers
erhalten; und der Kaiser zögerte mit deren Erteilung an den
Protestanten, wozu er bei seiner Auffassung des geistlichen
Vorbehalts völlig berechtigt war. Da faßte nun Joachim
Friedrich den Gedanken, die Gesetzmäßigkeit seines Besitzes trotz
fehlender Belehnung dadurch zu erweisen, daß er auf dem Reichstage,
dessen Sitzungen er bisher nicht besucht hatte, den Platz des
Magdeburger Erzbischofs auf der Fürstenbank einnahm. Wäre
diese Absicht gelungen, so wäre damit dem geistlichen Vorbehalt
präjudiziert gewesen; alle protestantischen Administratoren,
gleichgültig ob belehnt oder unbelehnt, würden ihre Plätze zu
Recht haben einnehmen können; und das hätte die Protestan—
tisierung der Fürstenbank bedeutet. So handelte es sich hier

keineswegs um kleine Interessen; Maximilian von Bayern hat
später einmal mit Recht bemerkt, daß der Sieg Joachim
Friedrichs der sichere Anfang zu einer Protestantisierung der
Reichsverfassung und damit zum Sturz der katholischen Kirche
gewesen wäre.