Protestantismus und Gegenreformation im Reiche. 663
Bischof, und Häufung von Pfründen war durch die Bestim—
mungen von Trient verboten. Indes in der Not der Gegen—
reformation mußte man darüber hinwegsehen. Er war auch,
wenn zwar eifrig katholisch, doch nach den eigensten Worten
eines Nuntius ein großer Sünder; indes man betonte, daß
man den Rock nach dem Maße des Leibes schneiden müsse.

Als Salentin im Jahre 1577 verzichtete, wurde Ernst
von dem päpstlichen Nuntius in jeder Weise empfohlen. Allein
das Domkapitel, dessen freies Wahlrecht unbestreitbar war, ver—
abscheute jeden Prinzen aus einem großen regierenden Hause
und wählte darum nicht Ernst, sondern den Grafen Gebhard
Truchseß zu Waldburg. Es war für die Kurie eine schwere
Enttäuschung. Immerhin aber durfte sie auch mit Gebhards
Wahl an sich zufrieden sein; Gebhard war ein Neffe des
eifrigen Kardinalbischoffs von Augsburg, er bereitete den
Jesuiten in Köln eine feste Stätte, und er konnte auf Grund
seiner persönlichen Lebenshaltung in der Umgebung des
Nuntius Castagna bald als der deutsche Borromäus gefeiert
werden.

Aber Gebhard war leidenschaftlich. Im Jahre 1879
faßte er eine tiefe und feurige Liebe zu einer Stiftsdame des
Klosters Gerresheim bei Düsseldorf, der Gräfin Agnes von
Mansfeld; und Anfang 1580 war er entschlossen, protestantisch
zu werden, um sie zu heiraten.

Sollte er nun das Erzstift aufgeben? Gegen Ende des
Jahres 1581 hatte ihn der Rat protestantischer Freunde zu
dem kühnen Plane fortgerissen, gleichwohl an der Spitze seines
Landes zu verharren und die Religion in ihm frei zu geben.
Es wäre, gelang die Absicht, der furchtbarste, vielleicht der
entscheidende Schlag gegen den deutschen Katholizismus gewesen.
Es hätte geheißen, dem katholischen System des Mittel- und
Niederrheins das Herz nehmen; eine westliche Bastion des
norddeutschen Protestantismus bilden, die bald durch Prote—
stantisierung der westfälischen Bistümer mit den Hauptveste
verbunden worden wäre; einen Zufluchtsort ferner schaffen für
die niederländischen Protestanten, und nicht bloß einen Zu—

Lamprecht, Deutsche Geschichte. V. 2. 19