8374 Sechzehntes Buch. Drittes Kapitel.
eine autonome Ständeregierung fortführen wollten, so konnte der
Kaiser eine Festsetzung der protestantischen Anwärter nur hindern,
indem er ihnen willfahrte; am 13. Dezember 1591 erhielten die
Länder daher eine vom Kaiser bestätigte Regentschaft der Räte.
Und so blieb die Lage auch nach dem Tode Herzog Wilhelms
(5. Januar 1592), als die Herrschaft in die wirren Hände Johann
Wilhelms übergegangen war. Und die auf diese Weise gewähr—
leisteten kaiserlichen Interessen erschienen im deutschen Nordwesten
bald mit den spanischen der Niederlande aufs engste verkittet,
denn Anfang 1594 übernahm, wie wir wissen, ein öster—
reichischer Erzherzog, Ernst, zu Brüssel die Statthalterschaft.“

Die spanisch-kaiserlichen Interessen aber fielen wieder mit den
katholischen zusammen. Wie hätten nun ihnen gegenüber die
protestantischen Anwärter auf die jülicher Lande aufkommen sollen,
fanden sie sich nicht durch einen Bund ihrer Glaubensgenossen
einheitlich unterstützt? Aber grade um die Zeit?, da es hier des
Eingriffs bedurft hätte, versagte die Idee eines solchen Bundes.
So konnte von protestantischen Eroberungen auch am Nieder—
rhein einstweilen keine Rede sein; jede Aussicht darauf war
getrübt; mächtiger war nur der Katholizismus geworden.

Fassen wir jetzt zusammen, so bietet die ganze, für das gegen—
seitige Verhältnis der Bekenntnisse vornehmlich maßgebende
Westgrenze des Reiches dasselbe Bild dar: überall Fehlschläge
auf protestantischer, Fortschritte auf katholischer Seite — und
nach dem Scheitern der protestantischen Unionsverhandlungen
der ersten neunziger Jahre keinerlei Aussicht auf Anderung dieses
Zugs der Entwickelung.

Sollten unter diesen Umständen die thatenlustigen Elemente
des Protestantismus verzweifeln? Eine Union aller Protestanten,
rechtzeitig geschlossen, würde auf die geistige Revolution der
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine politische der zweiten
Hälfte gesetzt haben: eine der großen Mehrheit nach protestantische
Nation hätte auf die Dauer in dem Gehäuse der mittelalter—

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2 S. oben S. 669