Protestantismus und Gegenreformation im Reiche. 677
1592 mit der steirischen Erzherzogin Maria vermählt zu sehen.
Daraus ergab sich denn eine enge Annäherung Polens an
Hsterreich: eine Constellation katholischer Mächte dämmerte auf,
die von Spanien über Italien und Hsterreich bis Polen Europa
ebenso sehr zu Lande durchmaß, wie sie von den polnischen
Ostseehäfen bis zu den Küsten Spaniens hin der Begünstigung
einer universalen katholischen Seemacht fähig erscheinen konnte.

Freilich, die rasche Ausbeutung dieser Möglichkeiten seitens
des deutschen Hauses Habsburg wurde durch einen neuen Türken⸗
krieg verhindert. Sultan Murad hatte im Jahre 1592 seinen
langjährigen Krieg mit den Persern glänzend beendet, und
übermütig suchte er schon im folgenden Jahre neue Lorbeeren
an der Donau.

Es war für Kaiser Rudolf II. ein schwerer Schlag, obwohl
er dem neuen Kriege zuversichtlich entgegensah. Gleich seinen
Vorfahren hatte er den deutschen Reichstag bisher — im
Jahre 1582 — nur berufen zur Bewilligung von Türkensteuern:
nur in diesem äußersten Notfall hatte er es zugleich über sich
vermocht, sich mit der Eröffnung des Reichstages auch tiefer in
das Gewirr der katholischen Ansprüche und der protestantischen
Beschwerden einzulassen. Nun, nach zwölfjähriger Pause, nahte
dies Unglück von neuem; man konnte in Wien nicht umhin, die
Reichsstände zum Jahre 1594 nach Regensburg zu berufen.

Natürlich wünschte der Kaiser hier nichts, als eine möglichst
hohe Türkensteuer bewilligt zu sehen. Aber die protestantische
Aklionspartei dachte anders. In unerhörter Schroffheit formu⸗
lierten die Pfälzer mit ihren Anhängern zu Heilbronn die alten
protestantischen Beschwerden; ganz im Gegensatz zu Kursachsen,
das, wie bei jeder Türkengefahr, zum Kaiser hielt, wollten die
pfälzischen Räte am Reichstag Biegen oder Brechen versuchen:
keine Türkensteuer ohne vorher genehmigte Abstellung ihrer Be⸗
schwerden — das war das Programm. Allein trotz allen Drohungen
bewilligten die Katholiken und die Protestanten der sächsischen
Partei dem Kaiser Beiträge in der nie erreichten Höhe von
80 Römermonaten; über die pfälzischen Anträge dagegen gingen
sie hinweg. Es war ein Verfahren, das bei den Unterlegenen