Hiertes Kapitel.
Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, west—
fälischer Friede.

Mit dem Ausgange des Reichstags vom Jahre 1608 war
die Reichsverfassung thatsächlich mindestens auf längere Zeit
lahmgelegt worden; dem Verfall der alten Kirche in der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts war der Zerfall des alten Staates
im ersten Jahrzehnt des siebzehnten gefolgt. Die volle Um—
wälzung auf dem Gebiete des Geisteslebens mußte auch das
äußere Gerüst der politischen Einrichtungen erschüttern; die
einzelnen Teile des Reiches standen im Begriff, ihre eignen Wege
zu gehen, sie verstanden sich auch in den längst schon enger
beschränkten, weniger zahlreichen Aufgaben des Reichstags
nicht mehr.

Dieser Zustand war nicht durch rasche Umschläge veranlaßt,
sondern in langsamer Entwicklung herbeigeführt worden; zer—
bröckelnd, nicht umgestaltend hatte der Protestantismus auf die
Verfassung gewirkt. Diese Thatsache aber, die in der innersten
Entwicklung der Dinge begründet lag, hatte zugleich eine
konservativ-protestantische Politik, wie sie die sächsische Partei
verfolgte, notwendig in sich aufheben müssen. So war die
ursprünglich sächsische Oberleitung der protestantischen Politik