Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Friede. 698
trag zwischen England, Frankreich und den Generalstaaten,
dessen Seele wiederum Heinrich IV. war, mit der Spitze gegen
Spanien und damit überhaupt gegen das Haus Habsburg.
In der Zwischenzeit aber, am 25. März 1609, war der unglück—
liche letzte Herzog von Jülich gestorben: die Jülicher Erbfolgefrage
war eröffnet. Es war klar, daß in ihrem Austrag die gegne—
rischen Kräfte wie in Deutschland, so in Westeuropa sich messen
würden.
Nun hatten inzwischen unter den protestantischen Bewerbern
Brandenburg und Neuburg einen Vorsprung ihrer Ansprüche
gewonnen; Neuburg namentlich, seitdem der Pfalzgraf Wolfgang
Wilhelm, seit Oktober 1603 mündig, an den Regierungsgeschäften
teilnahm. Ihnen zunächst stand daher jetzt der Kaiser, der
das Land als erledigtes Lehen sequestrieren wollte, gegenüber.

Beide Parteien suchten nun nach dem Ableben des Herzogs
sich vor allem in den thatsächlichen Besitz der Länder zu bringen.
In diesem Wettbewerb siegten zunächst Brandenburg und Neu—
burg; und unter Vermittlung des Landgrafen Moritz von Hessen
in dem Dortmunder Vertrage vom 10. Juni 1609 geeint,
wußten sie unter Ausschluß gegenseitiger, sie lähmender Feind—
seligkeiten die Territorien nicht bloß einzunehmen, sondern auch
zur Zufriedenheit ihrer Bevölkerungen zu verwalten. Es waren
Vorteile, die ihnen sofort auch das Wohlwollen der großen
protestantischen und Habsburg feindlichen Mächte eintrugen;
die Union wie Heinrich von Frankreich ordneten Gesandte nach
Düsseldorf ab.

Aber unterdessen hatte auch der Kaiser zu handeln be—
gonnen. Er hatte alle Erbanwärter vor seinen Reichshofrat
als das zuständige Gericht geladen. Er hatte Kommissarien ab—
gesandt, um die Lande unter Sequester zu nehmen. Und als
diese wenig Erfolg hatten, hatte er über sie hinweg den Erz—
herzog Leopold mit ganzer Vollmacht abgehen lassen, und diesem
war es gelungen, sich am 23. Juli 1609 in den Besitz der
Festung Jülich zu bringen.

Damit stand jetzt in den jülichschen Landen Gewalt gegen Ge—