Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, we stfälischer Friede. 707
Angriffs auf Böhmen, ja wußte er schließlich die Union zu der
Versicherung zu veranlassen, daß sie neutral bleiben würde,
solange die Liga nicht die pfälzischen Länder direkt angreifen
würde — dieselben Länder, über deren Eroberung durch nieder—
ländische Truppen der Kaiser soeben mit Spanien verhandelte!
So gedeckt ging Max im Sommer 1620 gegen den umgarnten
Pfalzgrafen-König vor. Am 24. Juli überschritten 30000 Mann
seiner Truppen unter dem Wallonen Tilly die österreichische
Grenze, um zunächst Oberösterreich als bayrischen Pfandbesitz zu
sichern; dann wandten sie sich, am 20. September, nordwärts ins
Böhmische, über Pilsen nach Prag. Am 8. November langten
sie vor der Hauptstadt an, und nun entschied die eine Schlacht
am Weißen Berge, vor den Mauern der Stadt, über das
Schicksal des protestantischen Königtums. Das cechische Heer
ward zersprengt; kopflos entfloh der unglückliche König, um
schließlich im Haag eine traurige Freistatt zu finden.

Für Ferdinand bedeutete der Sieg am Weißen Berge die
endgiltige Begründung seiner österreichischen Herrschaft. Und
Herrschen hieß ihm Katholisieren. Alle Länder ÄÖsterreichs,
vor allem aber Böhmen, fühlten jetzt den Willen des Ge—
lübdeners von Loretto.

Der leichtsinnige böhmische Adel hatte gar gedacht, der
alte Zustand der Dinge werde einfach wiederkehren. Grausam
ward er aus seiner naiven Ruhe geschreckt; blutige Exekutionen
und Konfiskationen lösten einander ab. Der größte Teil des
ungeheuren Grundbesitzes des Adels, über zwei Drittel des ge—
samten Bodens des Königreichs, wechselte den Eigentümer;
landlos zog der alte Adel ins Elend, während kaiserliche Partei—
gänger und gewissenlose Landspekulanten sich an der Beute der
Regierung maßlos bereicherten: eine neue, noch heute vielfach
gültige Verteilung des Grundeigens kam über das Land.

Und mit dem Besitz verlor der Adel, verloren die Stände
überhaupt den politischen Einfluß. Nicht nur, daß das Land
zum Erbkönigreich der Habsburger erklärt ward; Beschränkungen
auf Beschränkungen der alten, teilweis freilich zügellosen Freiheit
folgten.