710 Sechzehntes Buch. Viertes RKapitel.

dagegen einzuwenden, daß Max mit der Kur des geächteten
Pfalzgrafen nun auch dessen Länder statt des österreichischen
Pfandbesitzes beanspruchte? Zum Dezember 1622 berief er
statt eines Reichstages, den er fürchtete, einen Reichsdeputations—
tag ein, auf dem zu gunsten Bayerns über die pfälzische Kur
entschieden werden sollte. Zur Teilnahme aufgefordert waren
außer den Kurfürsten vier fürstliche Bischöfe, die Herzöge von
Bayern, Braunschweig, Pommern und Mecklenburg und der
dem Kaiser damals besonders verpflichtete Landgraf von Hessen—
Darmstadt. Aber die Protestanten unter ihnen erschienen nicht,
mit Ausnahme des Hessen — sogar Kursachsen versagte sich
dem Kaiser nach den Erfahrungen der Gegenreformation in
Böhmen. So war es nicht möglich, zu einem einheitlichen
Beschlusse zu gelangen, und zwar um so weniger, als auch die
katholischen Mitglieder des Tages gegen eine dauernde Über—
tragung der Kur an Bayern Bedenken hegten. Und wann war
es in der langen Geschichte des Reiches je erhört worden, daß
ein einheimisches Fürstenhaus, selbst wenn sein Haupt geächtet
war, ganz aus seinem heimatlichen Besitze vertrieben worden
wäre? Nicht einmal der große Staufer Friedrich J. hatte seinen
Gegner, den Welfen Heinrich, so getroffen; erst ein Fremder,
Napoleon J., hat deutsche Fürstengeschlechter ins Elend zu
jagen gewagt. So ward schließlich nichts erreicht, als die
Ubertragung der Kur an Max auf Lebenszeit, wenn auch unter
geheimen Verabredungen zwischen Ferdinand und Max, die
eine erbliche Weitererstreckung wahrscheinlich machten. Und
hierzu erhielt der Kaiser außer den katholischen Stimmen nur
die Zustimmung des einen kleinen protestantischen Landgrafen
von Darmstadt, deren Lauterkeit begründeten Bedenken unterlag!

Die Protestanten aber im Reiche mußten jetzt endlich
begreifen lernen, daß man revolutionär mit ihnen verfuhr,
daß ihr Jawort zur Übertragung der Kur Selbstmord be—
deutet hätte. So konnten sie nur eine Antwort haben: den
Krieg.