732 Sechzehntes Buch. Viertes Kapitel.
Herzogtum Mecklenburg oder einem anderen Lande zu dessen
Ersatz die alte reichsfürstliche Stellung gewährleisteten. Daneben
ward ihm anscheinend ein genereller Auftrag für alle diplo—
matischen Verhandlungen, wahrscheinlich auf der Grundlage der
Aufhebung des Restitutionsedikts; und auf militärischem
Gebiete wurde er zum thatsächlichen Generalissimus, zum alleinigen
Befehlshaber aller kaiserlichen Truppen ernannt. Ja darüber
hinaus konnten unterrichtete Kreise glauben, daß ihm der
Kaiser die Erhebung der Steuern in den habsburgischen Erb—
landen bewilligt, sowie Aussichten auf ein Kurfürstentum, etwa
Brandenburg, eröffnet habe, und daß nach den Bestimmungen
des Vertrags alle katholischen Heere, auch die einzelner Reichs⸗
fürsten, unter sein Kommando zu treten verpflichtet seien.

War das eine Höhe der Macht, deren ungestörter Besitz
selbst unter einem geistig so unselbständigen Herrscher wie
Ferdinand II. mit den Anforderungen monarchischen Regimentes
vereinbar schien?

Allein wer fragte jetzt nach den unheimlichen Bedingungen
des Retters aus der Not? Und als Nothelfer erwies sich der
Herzog. Er säuberte Böhmen von den Sachsen. Er zog,
freilich trotz aller Hilferufe der Liga in eigenmächtigster Lang—
samkeit, über Eger nach der Oberpfalz, um Gustav Adolf vom
Norden abzuschneiden. Er legte sich, als der Schwedenkönig
von Süden her erschien, ihm gegenüber vor Nürnberg in feste
Stellung, Tage, Wochen, Monate lang, um ihn auszuhungern,
bis der König sich in tollkühnem Angriff an den festen Ver—
teidigungslinien den Kopf einrannte und zum erstenmale,
ohne seinen Feind geschlagen zu haben, abzog (8. Sep—
tember 1632).

Nun plante Gustav Adolf eine Diversion nach Ästerreich.
Aber Wallensteins Heer wälzte sich, ohne darauf Rücksicht zu
nehmen, nach Norden. Bald zeigte sich: es galt dem zweifel—
haften Bundesgenossen Gustav Adolfs, der die Thore zum
schwedischen Norden hütete, dem Kurfürsten von Sachsen.
In Sachsen, auf den kampfreichen Gefilden Leipzigs, sammelten
sich die kaiserlichen Scharen und die norddeutsch-ligistischen