Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, westfälischer Friede. 748
hatte Wallenstein der meineidigen Treulosigkeit, der barbarischen
Tyrannei und der Konspiration gegen den Kaiser schuldig erklärt;
es hatte ihn von neuem des Generalats entsetzt und die Kon—
fiskation seiner Güter befohlen. Und unter Jubel war es in
Prag verkündet worden.

Inzwischen gelangte Wallenstein nach Eger; große Teile
seines Heeres fielen schon ab; wenige Regimenter begleiteten ihn.
Und noch immer nichts Tröstliches aus Sachsen! So bat er
den Kaiser von neuem um seine Entlassung: die beiden Obersten,
die das Schreiben überbringen sollten, wurden von abgefallenen
Generälen verhaftet. Es war klar: sein Untergang nahte.
Am 25. Februar 1634 ward er, da er eben ein Bad genommen,
ohne Widerstand, ohne ein Wort auch nur der Gegenwehr, von
dem irischen Kapitän Devereur und einigen seiner Leute ermordet.

Die Mörder wurden von Wien aus belohnt; die Güter
des Ermordeten wurden von Staats wegen eingezogen; eine
Rechtfertigungsschrift erschien; und der spanische Gesandte
brach beim Empfang der Todesnachricht in die Worte aus:
„Eine große Gnade, die Gott dem Hause sterreich erwiesen
hat.“
Arnim aber, der kursächsische Feldherr, der sich mit seinem
Heere in langsamen Märschen der Stadt des Frevels näherte,
erfuhr von dem Vorgefallenen noch rechtzeitig genug, um sich
der Gefangennahme durch die kaiserlichen Feldherren zu
entziehen.

Wallensteins Ermordung bedeutete einen vollen Sieg der
katholisch-kaiserlichen Politik. Ja sie bedeutete mehr. Wallen—
stein hinterließ eine noch immer treffliche Armee und den
glücklichen Gedanken, durch einen Separatfrieden mit Sachsen
die Protestanten lahm zu legen und die Schweden zu vertreiben.
Der lachende Erbe des Heeres wie der Diplomatie Wallen—
steins war der Kaiser.

Während die Evangelischen unter sich in schwere Zwiste
militärischer wie diplomatischer Natur gerieten, zog das fried—
ländische Heer, nunmehr dem Namen nach von Ferdinand III.,
in Wahrheit von Gallas geführt, gegen Regensburg; und am

Lamprecht, Deutsche Geschichte V. 2. 48