Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, westfälischer Friede. 763
die Bistümer Schwerin und Ratzeburg, Brandenburg das
Bistum Camin, die Aussicht auf das Erzstift Magdeburg nach
dem Tode des gegenwärtigen Administrators und die Bistümer
Halberstadt und Minden. Während Österreich in seinen süd⸗
westdeutschen Besitzungen geschwächt ward, wurde Brandenburg
durch Zuteilung von Ländern, die nach Nordwestdeutschland
schauten, einem politischen Berufe zugeführt, der mehr als den
bloßen Nordosten ins Auge fassen mußte.

Mit den angegebenen Änderungen waren aber die territo—
rialen Verschiebungen innerhalb des Reiches noch nicht erschöpft.
Zunächst folgte aus der Amnestie, die für die Ereignisse nach
dem Jahre 1618 gelten sollte, daß die seitdem aus ihrem
Besitze vertriebenen Reichsstände in diesen wieder eingesetzt
werden mußten. In Betracht kam hier namentlich das
pfälzisch-wittelsbachische Haus; es erhielt wenigstens die Rhein⸗
pfalz zurück, und mit dieser wurde eine achte Kurwürde ver—
hunden.
Wichtiger aber, als die aus der Amnestie sich ergebenden
Besitzänderungen, war die Regelung derjenigen Besitzfragen, die
sich an die Aufrichtung konfessioneller Toleranz anschlossen.
Ja, da die Toleranz von allen Seiten als grundsätzlich not—
wendig anerkannt ward, sich also über sie kein Streit erhob,
so bildeten die Besitzfragen, die mit ihrer Einführung verknuͤpft
waren, eigentlich den wichtigsten Teil der Erörterungen. Es
handelte sich hier um den Entscheid, welche der geistlichen
Fürstentümer als protestantisch zu betrachten seien, welche als
katholisch, — also um das alte Problem des geistlichen Vor—
behalts. Da konnten sich nun die Katholiken der Einsicht
nicht mehr verschließen, daß an eine Restitution aller geistlichen
Länder an katholische Prälaten nicht mehr zu denken war; wäre
sie eingetreten, so hätte sie den katholischen Charakter der Reichs—
verfassung in einer den Protestanten unerträglichen Weise festgelegt,
ganz abgesehen von ihrer sonst augenscheinlichen Unmöglichkeit.
Und so bewegte sich denn der Streit nur noch um die Frage,
welche geistlichen Fürstentümer als endgültig protestantisch
anzusehen seien. Die Protestanten schlugen hier vor: alle, die