Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 5 Es war eine Erweiterung, die in erster Linie dem steigenden Verkehr einer in einzelnen Richtungen noch immer fortschreiten⸗ den Geldwirtschaft sowie teilweis auch politischen Bedürfnissen berdankt ward; und sie brachte an erster Stelle die Deutschen der verschiedenen Gegenden untereinander in viel engeren Zu— sammenhang, als sie ihn jemals besessen hatten. Gewiß hatten, wie schon im früheren Mittelalter die kirch— lichen Institute, namentlich die Klöster und später die Universitäten, so auch die größeren Städte und Territorien innerhalb eines Handelsgebietes während des 14. und 15. Jahrhunderts unter sich bereits in ziemlich regelmäßigem Verkehr gestanden; wir wissen es z B. von den Hansestädten und dem Deutschen Orden, deren speerbewaffnete Boten in ständigem Wechsel ihre Wege machten. Allein von einem regeren Gedankenaustausche auf weitere Fernen war deshalb doch noch nicht die Rede gewesen. Im ganzen hatte es sich vielmehr nur um einen öffentlichen Briefverkehr gehandelt, die Privatbriefe waren noch trocken geblieben und formelhaft auf wenige Nachrichten beschränkt; und noch im 14. Jahrhundert hatte man im Grunde mit Mißtrauen auf den schriftlichen Verkehr, der allein ausgiebig sein konnte, ge— sehen und mündliche Bestellung für sicherer gehalten. Wie anders wurde das im 16. Jahrhundert! Seit 1516 entstand ein regelmäßiger Postverkehr zwischen sterreich und den Niederlanden quer durch Deutschland hindurch; zahlreiche Posten von Städten und Fürsten wurden daneben errichtet oder wenigstens besser ausgebaut; auf den Reichstagen regte man immer häufiger den Gedanken einer Reichspost an, und ein Schritt wenigstens zu ihrer Verwirklichung geschah im dahre 1568, indem die Taxissche Post das ganze Reichsgebiet mit ihren Einrichtungen zu überziehen suchte!. Diesen neuen Verkehrsmöglichkeiten entsprach nun auch ein neuer Verkehr: die Briefe wurden ausführlicher; eine genauere Kenntnis der gegenseitigen Verhältnisse der einzelnen Reichsteile verbreitete Genaueres hierüber s. Buch XVIII, Kap. 2 Nr. 6, am Schlusse dieseß Bandes.