54 Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel. empfindsam, und nur die Marter erscheint in ihnen darum als Strafe. Auch dem kirchlichen Grundsatz: cuius regio eius religio lag an fich keinerlei Toleranzgedanke zugrunde: verdankte er doch der Empfindung der Fürsten, die fast alle auch Theologen waren, seine Entstehung, daß jede Gleichgültigkeit gegenüber dem Seelenheil der Untertanen dermaleinst schwer am Fürsten gestraft werden würde, und galt diesen Fürsten doch allen wirkliche Duldung als Schwäche. Zudem ist bekannt, daß der Grund⸗ satz tatsächlich die schwersten Verfolgungen veranlaßte: jeder Konfessionswechsel der Herrschaft, jeder Übergang eines Ge— bietes an einen Fürsten anderer Konfession führte zu Be— drückungen mindestens der Geistlichen und Lehrer; und wie oft traten solche Ubergänge und AÄnderungen ein: die Reichsstadt Oppenheim hat von der Reformation bis zum Jahre 1648 zehnmal ihre Konfession gewechselt. Freilich bestand dabei zwischen den Konfessionen ein Unterschied; die alte Kirche, die einzige, die einen Inder der verbotenen Bücher (seit 1559), wenn auch zunächst nur zur Bekämpfung der Protestanten, auf— gestellt hat, hat sich auf die Dauer als weit intoleranter er⸗ wiesen, als die protestantischen Konfessionen; noch bis tief ins 18. Jahrhundert hinein reichen die schweren kirchlichen Be— drückungen; und noch heute steht sie ihrem Wesen nach dem Gedanken der Duldung fern. Indes war damit, daß der Grundsatz cuius regio eius religio in Deutschland zunächst aus Gründen der Notwendig— keit äußeren Zusammenlebens Platz griff, immerhin aus der bloßen Tatsache des Nebeneinanders mehrerer Konfessionen eine Konsequenz gezogen, die, bei aller inneren Intoleranz der ein— zelnen jeweils und jedes Orts geltenden Konfession befreiend wirken mußte. Schon in der Tatsache der Möglichkeit des Übertritts von einer Konfession zu einer anderen spricht sich das aus: es gab nicht bloß eine einzige anerkannte Weltanschauung mehr. Und wie mehrten sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts diese Übertritte, wenn auch vornehmlich zur induldsameren der beiden Kirchen, zur katholischen, bis es im