Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel. fich nun seitdem an der damals vorhandenen sozialen Lage viel geändert? Die holländischen Städte waren im Mittelalter durch den Schout als Vertreter des Fursten und die Schöffen als Ver— treier der Bürgerschaft regiert worden; daneben hatte man in hesonders wichtigen Fällen die Gemeinde verfassungsmäßig be— fragt. Es war gewesen wie sonst vielfach in deutschen Städten. Die Folgeentwicklung dagegen war dann wesentlich vom gemein⸗ deutschen Herkommen abgewichen. Neben den Schöffen war zwar, wie im Reiche, als neues Organ der Rat, die Vroedschap Weisheit) emporgewachsen, aber ihr Körper, meist aus 20 bis 40 Regenten (Ratsherren) bestehend, beruhte nicht auf perio— dischem Wechsel, sondern auf lebenslänglicher Teilnahme der Gewählten und ward nicht durch die freie Wahl irgendwelcher demokratischer Verfassungsgemeinschaften, sondern durch die Kooptation der im Rate befindlichen Regenten ergänzt. Die Folge war, daß eine engbegrenzte Aristokratie ratsfähiger Ge⸗ schlechter entstand, die sich durch die sogenannten „Oontracten van Correspondontie“* die Alleinherrschaft und die Verteilung der Amter uͤnter ihre Mitglieder sicherte, und die allmählich, kräftig und ausschließend, wie sie war, Schout und Schöffen auf Rechtsprechung und geringe polizeiliche Funktionen be⸗ schränkte. Dabei waren denn die Vroedschappen, wie man zun gelegentlich auch die ganzen ratsfähigen Geschlechter nannte, mit ihren Interessen vielfach nicht auf ihre Heimatsstadt be⸗ schränkt geblieben, sondern erschienen durch Verschwägerung und sonst irgend ein Mittel mit Geschlechtern gleicher Be⸗ deutung in den benachbarten Großstädten verbunden: so daß man, neben allen städtisch-partikularen Bestrebungen, doch auch bon einer bürgerlichen Aristokratie gewisser Gegenden und Pro⸗ vinzen reden konnte; in der Provinz Holland z. B. haben auf diese Weise etwa 1200 Personen, gleichsam Kleinkönige der Provinz, die Geschicke des Landes beherrscht. Konnte nun diese Entwicklung, wie sie, in den binnen⸗ ländischen Städten besonders lang hergebracht, in den rasch wachsenden Städten der Gestadeländer schließlich noch un—