Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 65 um der Sache selbst willen, das reine Interesse am Gegenstand iind freilich immer das vorzüglichste und nutzbarste; und doch sind von den frühesten Zeiten an die Einsichten der Menschen in natürliche Dinge durch jenes weniger gefördert worden als durch ein naheliegendes Bedürfnis, durch einen Zufall, den die Aufmerksamkeit nutzte, und durch mancherlei Art von Aus— dildung zu entschiedenen Zwecken.“ Indem aber so der von der bürgerlichen Gesellschaft vor— nehmlich ausgehende Impuls auf die soziale Fortbildung intellektualistischer Natur war, ergab sich als der fast selbst— verständliche Ausdruck dieser Tendenz die Entwicklung der ge— lehrten Stände. In der Tat ist sie der eigentlich neue Vorgang in der Ständebildung des 16. und teilweise auch schon des 15. Jahr— hunderts. Freilich gab es dazu schon Ansätze genug, die anderen, weniger innerlichen Zusammenhängen verdankt wurden. Die Kirche hatte das ganze Mittelalter hindurch die Wissenschaften begünstigt, d. h. die Tradition weltlicher Errungenschaften neben der Tradition des Offenbarungsglaubens; denn Tradition im Grunde oder nicht viel mehr als Tradition ist der wissenschaft⸗ liche Betrieb des Mittelalters gewesen. Dann war ihr der Staat zur Seite getreten, sobald er, im Reiche wie in den Terri— torien und Städten, wissenschaftlich geschulten Personals be— durft hatte, und sobald er hatte einsehen lernen, daß nicht nur Wissen, sondern auch Schutz des Wissens Macht ist. Diesen Übergang des wissenschaftlichen Interesses von der Kirche zum Staate kann man am besten an der Geschichte der Universitäten verfolgen: anfangs und noch bis ins 16. Jahrhundert hinein, ja bielfach darüber hinaus im Grunde kirchliche Institute sind sie doch fast alle bereits von Staatsgewalten begründet worden und haben demgemäß zumeist schon in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts staatlichem Verordnungsrechte Zugang verstattet, — am frühesten wohl Leipzig, in dessen Verwaltung die staatliche Seite schon im Jahre 1488 eingriff. Im 16. Jahrhundert ist dann die Schul⸗ hoheit des Staates namentlich auf protestantischem Boden, doch vbielfach auch auf katholischem gewaltig entwickelt worden, und Lamprecht, Deutsche Geschichte. VI.