bb kostspieligere Vorkehrungen für wissenschaftliche Forschung und Lehre sind seitdem staatlichen oder fürstlichen Charakters ver⸗ blieben. Allein hinter dieser Hülle der Bewegung barg sich doch ein Kern freier Berufsbetätigung auf wissenschaftlichem Boden, wenn auch erst langsam keimend; und in der humanisti⸗ schen Zeit schon schuf er sich in gelehrten Akademien, in den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts dann in naturwissenschaft— lichen Gesellschaften auch die ersten eignen Organe. Das gelehrte Berufsleben ist darum doch während des ganzen individualistischen Zeitalters der Hauptsache nach beamt— lichen, staatlichen und — vornehmlich aus der mittelalterlichen Entwicklung her — auch kirchlichen Charakters geblieben; zwar gab es hier und da freier Wissenschaft und freiem Berufe lebende Gelehrte, Naturforscher, Ingenieure, Ärzte, aber im ganzen waren Staat und Kirche Nährstätten des gelehrten Berufs, der damit vornehmlich in Theologie und Jurisprudenz aufging. Es ist ein Zusammenhang innerer Entwicklung und äußerer beruflicher Formgebung, ohne den die geistige Kultur des inneren Deutschlands vom 16. Jahrhundert ab kaum verständlich ist. Die Folge war natürlich eine überaus konservative Haltung der gelehrten Berufskreise, sowie die Neigung, außer der Theo— logie und Jurisprudenz, diesen polytechnischen Disziplinen der Geisteswissenschaften, gelehrte Berufsarten freierer Form über— haupt nicht anzuerkennen. So galt sogar der Lehrerberuf lange Zeit hindurch als Durchgangsberuf für Theologen, bis erst die Entwicklung des humanistischen Gymnasiums seit dem Ende des 18. Jahrhunderts diese Kombination, wenn auch noch nicht überall voöllig, auflöste; und freie literarische Berufskreise im Unterschiede von besoldeter gelehrter Tätigkeit haben sich im inneren Deutschland ebenfalls erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, also jenseits der Grenzen des individualistischen Zeitalters zu entwickeln begonnen. Noch heute aber herrscht auf deutschem Boden aus diesen Zusammenhängen her häufig genug eine gewisse Enge gelehrten Bewußtseins, die nur zünftige Ver— dienste gelten lassen möchte. Gleichwohl war auch in dieser Gestalt mit dem Aufkommen Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel.