Allgemeiner Charakter des individualistischen Seelenlebens ꝛc. 97 der Erscheinungen eingeführt.“ Ebenso treten „die all— gemeinen Begriffe des Stoffes, der Form und des Entblößt⸗ seins, die verschiedenen Arten der Formbestimmung, die vier Elemente u. s. w. ohne jede Rechtfertigung als tatsächliche Bestimmungen des natürlichen Seins auf; namentlich aber die Grundanschauung, daß der Zweck die höchste und letzte Form⸗ bestimmung sei, gilt als eine durchaus selbstverständliche An— nahme“1. Aber gerade diese im Grunde spekulative Seite der aristotelischen Naturphilosophie gab ihr im 16. und 17. Jahrhundert, abgesehen von dem allgemeinen Autoritäts— glauben der Zeit, noch einen besonderen Halt. Denn diese Teleologie entsprach ganz dem Standpunkt des christlichen Glaubens und zugleich der trotz alles Wachstums der terrestrischen und kosmischen Erfahrungen doch immer noch wesentlich anthropozentrischen Betrachtung der Dinge; man glaubte hier zu finden, wonach man sich im Grunde sehnte: eine Aus— gleichung der naturwissenschaftlichen Betrachtung mit den Vor— aussetzungen des Offenbarungsglaubens; und so hielt man fest an dem, was man wünschte. Immerhin aber waren die ersten Schritte einer voraus— setzungslosen Naturbetrachtung mit den neuen Mitteln der In⸗ duktion und der Abstraktion bereits lange getan, und die Folge dieses Schrittes, die Anerkennung eines lückenlosen und not⸗ wendigen Kausalzusammenhanges der Naturerscheinungen, wurde von Jahrzehnt zu Jahrzehnt unvermeidlicher. Schon dehnte sich die Beobachtung immer weiter aus; schon erkannte man, daß Wissen Herrschaft oder wenigstens die Verheißung der Herrschaft bedeute. Hatte sich anfangs, zumal unter dem Einfluß der großen Entdeckungen des 15. und 16. Jahr⸗ hunderts, das Interesse vor allem an das Ungewohnte geknüpft, an das Ferne, besonders Rätselhafte, so fand man nun all⸗ mählich Rätsel auch rings um sich her; und auf Coppernikus und Kepler folgte Galilei. Man begann zu fühlen, daß eine reichere Kultur auch eines intensiveren Denkens bedürfe, einer Wundt, Logik 2, II, 1, S. 274 f. Lamprecht, Deutsche Geschichte. VI.