102 Siebzehntes Buch. Zweites Kapitel. Mitte des 17. Jahrhunderts, begann man daneben mehr das Übergewicht auf die materielle Seite zu legen, bis schließlich der unmittelbare Weg zu materialistischen Lehren, freilich fast durchweg nur außerhalb Deutschlands, gefunden ward. — Auf deutschem Boden aber wurden die Konsequenzen aus dem absoluten, durch keinerlei Zwischenbildungen unterbrochenen Gegenüber von Individuum und Gott, von Selbstbewußtsein und Gottesbewußtsein um so energischer gezogen, als sie, auf Grund der gleichen Voraussetzungen, nämlich der des erwachenden Individualismus, schon das Grundthema der Reformation ge— bildet hatten. Und darum war es denn möglich, daß die individualistische Theorie des reinen Gegenübers von Selbst— bewußtsein und Gottesbewußtsein, der Rationalismus, lange mit der protestantischen Kirche Hand in Hand ging, bis er sie unter der Devise „Gott, Freiheit, Unsterblichkeit“, welche nur das alte Programm in besonderer theistischer Formel wieder— holte, in seiner vollen Entwicklung zur Aufklärung gar zu unterhöhlen und über den Haufen zu werfen schien. Inzwischen aber hatte die intellektualistische Vereinsamung der Personen auch nach anderen Seiten hin wichtige Folgen nach sich gezogen. Der ganz auf sich gestellte und innerhalb des Gottesbewußtseins jeder weiteren Bevormundung entzogene Intellekt begann immer mehr die Welt vor sich frei liegen zu sehen als ein ebenso unendliches wie dennoch von ihm im Grunde leicht zu beherrschendes Eroberungsgebiet; Verstandes⸗ notwendigkeiten und Erfahrungstatsachen schienen ihm in jedem Sinne zusammenzufallen, und so begann er kühn die Nach— bildung der Welt, von oben her vermöge des Intellekts. Bei dieser Auffassung lag die Natur selbstverständlich weit unter ihm, und unwillkürlich entfernte er sich darum auch von ihren Organismen als etwas ihm gänzlich Fremden: Descartes hat die Tiere als besonders fein konstruierte Maschinen angesehen, und im Leben verloren die Tiere ihre mittelalterliche Eigen— schaft als naive Subjekte von Rechten: nichts hörte man mehr von den alten prozessualischen Bestimmungen zu ihren Gunsten.