<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Neuere Zeit</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Karl</forname>
            <surname>Lamprecht</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1892067188</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel. 
fich nun seitdem an der damals vorhandenen sozialen Lage viel 
geändert? 
Die holländischen Städte waren im Mittelalter durch den 
Schout als Vertreter des Fursten und die Schöffen als Ver— 
treier der Bürgerschaft regiert worden; daneben hatte man in 
hesonders wichtigen Fällen die Gemeinde verfassungsmäßig be— 
fragt. Es war gewesen wie sonst vielfach in deutschen Städten. 
Die Folgeentwicklung dagegen war dann wesentlich vom gemein⸗ 
deutschen Herkommen abgewichen. Neben den Schöffen war 
zwar, wie im Reiche, als neues Organ der Rat, die Vroedschap 
Weisheit) emporgewachsen, aber ihr Körper, meist aus 20 bis 
40 Regenten (Ratsherren) bestehend, beruhte nicht auf perio— 
dischem Wechsel, sondern auf lebenslänglicher Teilnahme der 
Gewählten und ward nicht durch die freie Wahl irgendwelcher 
demokratischer Verfassungsgemeinschaften, sondern durch die 
Kooptation der im Rate befindlichen Regenten ergänzt. Die 
Folge war, daß eine engbegrenzte Aristokratie ratsfähiger Ge⸗ 
schlechter entstand, die sich durch die sogenannten „Oontracten 
van Correspondontie“* die Alleinherrschaft und die Verteilung 
der Amter uͤnter ihre Mitglieder sicherte, und die allmählich, 
kräftig und ausschließend, wie sie war, Schout und Schöffen 
auf Rechtsprechung und geringe polizeiliche Funktionen be⸗ 
schränkte. Dabei waren denn die Vroedschappen, wie man 
zun gelegentlich auch die ganzen ratsfähigen Geschlechter nannte, 
mit ihren Interessen vielfach nicht auf ihre Heimatsstadt be⸗ 
schränkt geblieben, sondern erschienen durch Verschwägerung 
und sonst irgend ein Mittel mit Geschlechtern gleicher Be⸗ 
deutung in den benachbarten Großstädten verbunden: so daß 
man, neben allen städtisch-partikularen Bestrebungen, doch auch 
bon einer bürgerlichen Aristokratie gewisser Gegenden und Pro⸗ 
vinzen reden konnte; in der Provinz Holland z. B. haben auf 
diese Weise etwa 1200 Personen, gleichsam Kleinkönige der 
Provinz, die Geschicke des Landes beherrscht. 
Konnte nun diese Entwicklung, wie sie, in den binnen⸗ 
ländischen Städten besonders lang hergebracht, in den rasch 
wachsenden Städten der Gestadeländer schließlich noch un—</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
