Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 5
Es war eine Erweiterung, die in erster Linie dem steigenden
Verkehr einer in einzelnen Richtungen noch immer fortschreiten⸗
den Geldwirtschaft sowie teilweis auch politischen Bedürfnissen
berdankt ward; und sie brachte an erster Stelle die Deutschen
der verschiedenen Gegenden untereinander in viel engeren Zu—
sammenhang, als sie ihn jemals besessen hatten.

Gewiß hatten, wie schon im früheren Mittelalter die kirch—
lichen Institute, namentlich die Klöster und später die Universitäten,
so auch die größeren Städte und Territorien innerhalb eines
Handelsgebietes während des 14. und 15. Jahrhunderts unter sich
bereits in ziemlich regelmäßigem Verkehr gestanden; wir wissen
es z B. von den Hansestädten und dem Deutschen Orden, deren
speerbewaffnete Boten in ständigem Wechsel ihre Wege machten.
Allein von einem regeren Gedankenaustausche auf weitere Fernen
war deshalb doch noch nicht die Rede gewesen. Im ganzen
hatte es sich vielmehr nur um einen öffentlichen Briefverkehr
gehandelt, die Privatbriefe waren noch trocken geblieben und
formelhaft auf wenige Nachrichten beschränkt; und noch im
14. Jahrhundert hatte man im Grunde mit Mißtrauen auf
den schriftlichen Verkehr, der allein ausgiebig sein konnte, ge—
sehen und mündliche Bestellung für sicherer gehalten.

Wie anders wurde das im 16. Jahrhundert! Seit 1516
entstand ein regelmäßiger Postverkehr zwischen sterreich und
den Niederlanden quer durch Deutschland hindurch; zahlreiche
Posten von Städten und Fürsten wurden daneben errichtet
oder wenigstens besser ausgebaut; auf den Reichstagen regte
man immer häufiger den Gedanken einer Reichspost an, und
ein Schritt wenigstens zu ihrer Verwirklichung geschah im
dahre 1568, indem die Taxissche Post das ganze Reichsgebiet
mit ihren Einrichtungen zu überziehen suchte!. Diesen neuen
Verkehrsmöglichkeiten entsprach nun auch ein neuer Verkehr:
die Briefe wurden ausführlicher; eine genauere Kenntnis der
gegenseitigen Verhältnisse der einzelnen Reichsteile verbreitete

Genaueres hierüber s. Buch XVIII, Kap. 2 Nr. 6, am Schlusse
dieseß Bandes.