Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 19
weise infolge des Auftretens der Geusen, der Kaperkrieg eine immer
größere Ausdehnung angenommen; aus den heimischen Ge⸗
wässern war er auf die Bahnen der südeuropäischen, ja der
Weltmeere gelenkt worden. Bald aber schlossen sich an ihn, dem
uralten, sich ewig wiederholenden Zusammenhange von Piraten—
tum und Kaufmannschaft gemäß, einzelne Handelsunternehmungen
an. Ein größerer Zug kam dann in diese Anfänge seit 1581
und 1585. Nach der Eroberung Portugals durch Spanien war
den aufständischen Niederlanden der Bezug indischer Waren
aus zweiter, portugiesischer Hand unmöglich gemacht; um so mehr
suchte man sie aus erster Hand, durch eigne Indienfahrten, zu
erlangen. Aber immer noch waren diese Unternehmungen,
so frisch und lebendig sie durchgeführt wurden, höchst gewagt:
die Spanier suchten jedes einzelne Schiff wie jedes kleinere
Geschwader abzufangen und zu vernichten.

So lag es nahe, von dem bisherigen Betriebe des Handels
und der Schiffahrt, wie er in Gilden für den kleinen Ver—
kehr organisiert war oder von einzelnen Kaufleuten riskiert
wurde, zu größeren Organisationen überzugehen und an die
Stelle der genossenschaftlichen oder persönlichen Unternehmung
die nach Art unserer Aktiengesellschaften zu begründende Handels—
kompanie zu setzen; denn sie allein konnte die notwendigen
Kapitalien aufbringen, die gewaltige Gefahr genügend tragen
helfen. Wo aber war eine solche Wandlung leichter möglich
als in einem Lande wie Nordniederland, das fast nur dem
Handel zu leben begann? Einmütig und gleichmäßig ging man
an das Wagnis solcher Kompanien heran; und die meisten,
wenn nicht gar alle Städte des Landes pflegten sich als solche
mit einem Kapitaleinschuß an ihnen zu beteiligen, indem sie
innerhalb der Kompanien durch Direktoren vertreten waren, die
der Bürgermeister oder der Rat nach Vorschlägen der wichtigsten
Aktionäre unter seinen Bürgern ernannte. Und indem die
Gründung dieser Kompanien ein von allen begriffenes öffent—
liches Interesse wurde, war es auch möglich, sie von Staats
wegen mit öffentlichen Rechten auszustatten; sie erhielten zumeist
das Monopol für die Handelsbeziehungen, zu deren Pflege sie