Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel.
fich nun seitdem an der damals vorhandenen sozialen Lage viel
geändert?
Die holländischen Städte waren im Mittelalter durch den
Schout als Vertreter des Fursten und die Schöffen als Ver—
treier der Bürgerschaft regiert worden; daneben hatte man in
hesonders wichtigen Fällen die Gemeinde verfassungsmäßig be—
fragt. Es war gewesen wie sonst vielfach in deutschen Städten.
Die Folgeentwicklung dagegen war dann wesentlich vom gemein⸗
deutschen Herkommen abgewichen. Neben den Schöffen war
zwar, wie im Reiche, als neues Organ der Rat, die Vroedschap
Weisheit) emporgewachsen, aber ihr Körper, meist aus 20 bis
40 Regenten (Ratsherren) bestehend, beruhte nicht auf perio—
dischem Wechsel, sondern auf lebenslänglicher Teilnahme der
Gewählten und ward nicht durch die freie Wahl irgendwelcher
demokratischer Verfassungsgemeinschaften, sondern durch die
Kooptation der im Rate befindlichen Regenten ergänzt. Die
Folge war, daß eine engbegrenzte Aristokratie ratsfähiger Ge⸗
schlechter entstand, die sich durch die sogenannten „Oontracten
van Correspondontie“* die Alleinherrschaft und die Verteilung
der Amter uͤnter ihre Mitglieder sicherte, und die allmählich,
kräftig und ausschließend, wie sie war, Schout und Schöffen
auf Rechtsprechung und geringe polizeiliche Funktionen be⸗
schränkte. Dabei waren denn die Vroedschappen, wie man
zun gelegentlich auch die ganzen ratsfähigen Geschlechter nannte,
mit ihren Interessen vielfach nicht auf ihre Heimatsstadt be⸗
schränkt geblieben, sondern erschienen durch Verschwägerung
und sonst irgend ein Mittel mit Geschlechtern gleicher Be⸗
deutung in den benachbarten Großstädten verbunden: so daß
man, neben allen städtisch-partikularen Bestrebungen, doch auch
bon einer bürgerlichen Aristokratie gewisser Gegenden und Pro⸗
vinzen reden konnte; in der Provinz Holland z. B. haben auf
diese Weise etwa 1200 Personen, gleichsam Kleinkönige der
Provinz, die Geschicke des Landes beherrscht.
Konnte nun diese Entwicklung, wie sie, in den binnen⸗
ländischen Städten besonders lang hergebracht, in den rasch
wachsenden Städten der Gestadeländer schließlich noch un—