Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 43
gleich entschiedener emporschoß, durch den außerordentlichen
kommerziellen Aufschwung des Landes seit etwa 15885 unter—
hunden werden? Das Gegenteil geschah. Noch mehr wie
bisher trat die Gemeinde zurück, und der Reichtum häufte sich
in den Familien der Vroedschappen. Bezeichnend hierfür
ist, daß dem Aufschwung des Handels keineswegs ein Auf—
schwung der Industrie folgte oder zur Seite ging. Zwar
kamen einige Luxusindustrien auf, wie die Edelsteinschleiferei
in Amsterdam, und an den Getreidehandel schloß sich natur—
gemäß eine Mühlenindustrie an, aber keineswegs mehr in
handwerklichen Formen. Im übrigen aber suchten die Vroed—
schappen eher zu unterdrücken als zu fördern, was noch von
handwerklicher Industrie aus früheren Zeiten vorhanden war;
sie wollten keine mündigen Gemeinden steigenden handwerk—
lichen Reichtums. Darum haben sie die Zunftverfassungen
überall zerstört, mit Ausnahme derjenigen etwa Dordrechts,
Deventers und teilweis Groningens; die Seestädte vor allem
kannten nur ein gering entwickeltes, ganz unter Aufsicht der
Vroedschappen stehendes Handwerk. Dagegen hielten eben sie
für Kleinhandel und Binnenschiffahrt noch während des ganzen
17., ja 18. Jahrhunderts hartnäckig die alte zunftmäßige Or—
ganisation aufrecht; denn hier war das Zunftprinzip trefflich
geeignet, jeder persönlichen Initiative solcher Händler entgegen—
zutreten, die sich etwa vermaßen, sich über ihren Stand in die
satten Kreise des Großhandels emporzurecken.

Das Ergebnis dieser ganzen Bewegung war natürlich
steigende Entfremdung der Gemeinden und der regierenden
Aristokratie. Schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
war man darin so weit gelangt, daß die größte Weisheit einer
städtischen Regierung in der Beherrschung der schwierigen Menge
gesehen werden konnte!; und bereits um die Mitte des 17. Jahr⸗
hunderts war man sich über die Tendenz der gesamten Ent—
wicklung und ihre Schädlichkeit klar. Aber weder Johan
de Witt noch die Oranier haben seitdem den Lauf der Dinge,
teilweis trotz besten Willens, noch ändern können.
Der Historiker Hooft ed. Hecker, JI S. 12, 366 f.