Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 53
ergab den vollen Sieg der altcalvinistischen Kontraremonstranten.
Der Heidelberger Katechismus wurde von neuem als Norm des
Glaubensbekenntnisses erklärt, die remonstrantische Lehre wurde
ausdrücklich verurteilt, und ihre Prädikanten, etwa 200 an der
Zahl, wurden darauf teils abgesetzt, teils gar verbannt und
an zeitlichem Gute gestraft. Im übrigen beließ man zwar die
Anhänger der Remonstranz im Lande, aber sie schrumpften
zusammen, sie galten als gleichsam geistig aussätzig; der reine
Calvinismus durfte seitdem als Form holländisch- nationalen
Glaubens gelten und ist als solcher bis zum Ende der Re⸗
publik fast ungestört geblieben. Zwar erhob sich im einzelnen
noch ungeheurer Streit, in dem eine neue Scholastik in greu—
lichem Latein emporwucherte und eine Masse von Sekten von
dem Hauptkörper der Kirche absplitterte. Im ganzen aber
siegte das altcalvinische Kirchentum, und hat es auch keine
großen Persönlichkeiten mehr gezeitigt, so blieb es doch in einer
drei Menschenalter dauernden Blüte.

Zunächst freilich begann im Jahre 1621 der Krieg gegen
Spanien von neuem; und wie früher die großen Kriegsjahre
alle heimischen Auseinandersetzungen hatten zurücktreten lassen,
so hatte auch jetzt die Fehdezeit die gleiche Wirkung. Man
war einig darin, daß man die Spanier vom heimischen
Boden vertreiben müsse, und daß nur der Besitz Ostindiens
und die Freiheit der Meere die erreichte Höhe gewährleisten
könne. Und in einem neuen Kampfe von siebenundzwanzig
Jahren hat die Republik die für diese Ziele notwendigen Er—
rungenschaften gesichert. Mit der Eroberung von Herzogen⸗
busch im Jahre 1629 war die Befreiung des Vaterlandes voll⸗
endet; die Befreiung der See, die Sicherung des Zusammen⸗
hangs mit den Kolonien wurde durch die Beseitigung der
Spanier und der kapernden Vlamen aus Dünkirchen, Ostende
und Bergen erreicht. Es waren unsäaglich roh geführte
Kämpfe; die Generalstaaten haben die Kapitäne ihrer Schiffe
nicht selten verpflichtet, den gefangenen Feinden die Füße zu
waschen, d. h. sie lebend ins Meer zu werfen. Aber endlich
nahte auch hier ein günstiger Entscheid; im September 1639