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Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel.
die der Sekten auf 650 000 Seelen gezählt. Und so begreift
es sich, wenn schon Grotius aus der Tatsache, daß das Recht
eines jeden in der Vernunft begründet sei, die Forderung ab⸗
leitete, daß dann aus religiösen Verhältnissen heraus, als auf
welche die Vernunft keinen Einfluß besitze, Rechtsungleichheiten
nicht gefolgert werden dürften. In der Tat hat die Republik
schon früh die Gleichheit der Konfessionen wenigstens vor dem
bürgerlichen Rechte gesichert.

Allein es gibt eine intimere Freiheit als die rechtliche:
die Freiheit des Gewissens. Auch sie war in den Niederlanden,
trotz allem, nach dem klassischen Zeugnis Spinozas, wenigstens
mehr wie irgendwo sonst vorhanden. Gewiß ist auch diese
Gedankenfreiheit nach der Auffassung Spinozas selbst noch eine
in unserem Sinne begrenzte: alle obrigkeitlichen Personen,
meint er, müßten der Staatsreligion angehören, neben der
andere Religionen nur vegetieren, unansehnlichere Kultstätten
haben, nicht in zu großen Versammlungen verkündigt werden
dürfen; aber innerhalb dieser Grenzen preist Spinoza immer⸗
hin jenes Amsterdam, das die Geusen einst wegen seiner Un—
duldsamkeit gegen den Calvinismus Morddam getauft hatten,
als Krone aller Toleranz: hier dürfe jeder brave Mann denken,
was er wolle, und sagen, was er denke. Vollkommen freilich
ist dann diese intimere Freiheit des Denkens erst in dem Eng⸗
land des 17. Jahrhunderts von Milton und Locke und noch
mehr in dem subjektivistischen Deutschland der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts entwickelt worden.

Immerhin aber erschien groß und auf deutschem Boden
unerhört, was jetzt in den Niederlanden erreicht war: in enge,
zeitweis engste Grenzen waren die Mächte zurückgedrängt, welche
dem Blicke die freie Überschau der Jahrhunderte verwehrten
und der Spontaneität selbständigen Denkens Schranken zu ziehen
hestimmt waren.

III.
1. Dauernd freilich konnte der Selbsttätigkeit des Denkens
Raum geschaffen werden nicht so sehr durch negative oder an