Wandlung des Seelenlebens vom 16. zum 18. Jahrhundert. 57
sich noch inhaltsleere Vorgänge, wie es schließlich zunächst die
Erweiterungen des räumlichen wie des zeitlichen Horizontes
waren, wie vielmehr durch positive Sicherungen und Fort—
schritte im gesellschaftlichen Körper der Nation; erst auf diesem
Boden sind die stärksten Wurzeln eigner, vorwärtsstrebender
Kraft zu finden. Denn ein nur geistig errungener Indivi⸗
dualismus, selbst wenn er stark religiöser Natur ist, würde, im
Falle, daß man ihn überhaupt vom sozialen Individualismus
tatsächlich getrennt denken könnte, keineswegs vor der äußer⸗
lichen Unterjochung und schließlich auch innerlichen Bindung
der Individuen durch den Staat schützen. Hat es doch Dok—
trinäre gegeben, die das Individuum im selben Augenblicke
dem Staate preisgaben, da sie es von den Banden der Kirche
lösten: so im 16. Jahrhundert Macchiavelli und Bodinus.

Aber eben dies 16. Jahrhundert erlebte tatsächlich in
Deutschland noch in weitestem Ausblühen eine Lockerung der
mittelalterlich gebundenen sozialen Formen ins Feinere und
demgemäß eine positiv weitergehende, im gesamten realen
Kulturzustand begründete größere Freiheit des Individuums,
his die allgemeine unglückliche Wendung der Geschicke wenigstens
in Binnendeutschland dieser Bewegung Einhalt tat. Und so
finden sich auch schon rein äußerlich individuale Formen ge—
sellschaftlichen Lebens, die vorher nie gekannt worden waren:
Briefwechsel rein aus geselligen Neigungen, feinerer Gesellschafts⸗
ton bei „Spiel und Phantasei“, größerer Wechsel und ein wenig
mehr Geist in den geselligen Unterhaltungen und als besondere
Gattungen des Beisammenseins mehr wie jemals zuvor Zweck—
essen und Klatschgespräche.

Die Vorgänge aber, welche diese größere Freiheit des
Individuums vermittelten, sind zunächst auf sozialem Gebiete
zu suchen.

Wie lange war es da her, daß aus der unterschiedslosen
Einheit des Geschlechtes als natürlicher Gesellschaftsform die
heutigen drei Hauptgruppen wirkender sozialer Subjekte hervor—
gegangen waren: die öffentlichen Körperschaften, die Familien
und die für sich stehenden privaten Individuen und Verbände!