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kostspieligere Vorkehrungen für wissenschaftliche Forschung und
Lehre sind seitdem staatlichen oder fürstlichen Charakters ver⸗
blieben. Allein hinter dieser Hülle der Bewegung barg sich
doch ein Kern freier Berufsbetätigung auf wissenschaftlichem
Boden, wenn auch erst langsam keimend; und in der humanisti⸗
schen Zeit schon schuf er sich in gelehrten Akademien, in den
sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts dann in naturwissenschaft—
lichen Gesellschaften auch die ersten eignen Organe.

Das gelehrte Berufsleben ist darum doch während des
ganzen individualistischen Zeitalters der Hauptsache nach beamt—
lichen, staatlichen und — vornehmlich aus der mittelalterlichen
Entwicklung her — auch kirchlichen Charakters geblieben; zwar
gab es hier und da freier Wissenschaft und freiem Berufe
lebende Gelehrte, Naturforscher, Ingenieure, Ärzte, aber im
ganzen waren Staat und Kirche Nährstätten des gelehrten Berufs,
der damit vornehmlich in Theologie und Jurisprudenz aufging.
Es ist ein Zusammenhang innerer Entwicklung und äußerer
beruflicher Formgebung, ohne den die geistige Kultur des inneren
Deutschlands vom 16. Jahrhundert ab kaum verständlich ist.
Die Folge war natürlich eine überaus konservative Haltung
der gelehrten Berufskreise, sowie die Neigung, außer der Theo—
logie und Jurisprudenz, diesen polytechnischen Disziplinen der
Geisteswissenschaften, gelehrte Berufsarten freierer Form über—
haupt nicht anzuerkennen. So galt sogar der Lehrerberuf lange
Zeit hindurch als Durchgangsberuf für Theologen, bis erst die
Entwicklung des humanistischen Gymnasiums seit dem Ende des
18. Jahrhunderts diese Kombination, wenn auch noch nicht
überall voöllig, auflöste; und freie literarische Berufskreise im
Unterschiede von besoldeter gelehrter Tätigkeit haben sich im
inneren Deutschland ebenfalls erst in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts, also jenseits der Grenzen des individualistischen
Zeitalters zu entwickeln begonnen. Noch heute aber herrscht auf
deutschem Boden aus diesen Zusammenhängen her häufig genug
eine gewisse Enge gelehrten Bewußtseins, die nur zünftige Ver—
dienste gelten lassen möchte.

Gleichwohl war auch in dieser Gestalt mit dem Aufkommen

Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel.