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Siebzehntes Buch. Zweites Kapitel.
Mitte des 17. Jahrhunderts, begann man daneben mehr das
Übergewicht auf die materielle Seite zu legen, bis schließlich
der unmittelbare Weg zu materialistischen Lehren, freilich fast
durchweg nur außerhalb Deutschlands, gefunden ward. —

Auf deutschem Boden aber wurden die Konsequenzen aus
dem absoluten, durch keinerlei Zwischenbildungen unterbrochenen
Gegenüber von Individuum und Gott, von Selbstbewußtsein
und Gottesbewußtsein um so energischer gezogen, als sie, auf
Grund der gleichen Voraussetzungen, nämlich der des erwachenden
Individualismus, schon das Grundthema der Reformation ge—
bildet hatten. Und darum war es denn möglich, daß die
individualistische Theorie des reinen Gegenübers von Selbst—
bewußtsein und Gottesbewußtsein, der Rationalismus, lange
mit der protestantischen Kirche Hand in Hand ging, bis er sie
unter der Devise „Gott, Freiheit, Unsterblichkeit“, welche nur
das alte Programm in besonderer theistischer Formel wieder—
holte, in seiner vollen Entwicklung zur Aufklärung gar zu
unterhöhlen und über den Haufen zu werfen schien.

Inzwischen aber hatte die intellektualistische Vereinsamung
der Personen auch nach anderen Seiten hin wichtige Folgen
nach sich gezogen. Der ganz auf sich gestellte und innerhalb
des Gottesbewußtseins jeder weiteren Bevormundung entzogene
Intellekt begann immer mehr die Welt vor sich frei liegen zu
sehen als ein ebenso unendliches wie dennoch von ihm im
Grunde leicht zu beherrschendes Eroberungsgebiet; Verstandes⸗
notwendigkeiten und Erfahrungstatsachen schienen ihm in jedem
Sinne zusammenzufallen, und so begann er kühn die Nach—
bildung der Welt, von oben her vermöge des Intellekts. Bei
dieser Auffassung lag die Natur selbstverständlich weit unter
ihm, und unwillkürlich entfernte er sich darum auch von ihren
Organismen als etwas ihm gänzlich Fremden: Descartes hat
die Tiere als besonders fein konstruierte Maschinen angesehen,
und im Leben verloren die Tiere ihre mittelalterliche Eigen—
schaft als naive Subjekte von Rechten: nichts hörte man
mehr von den alten prozessualischen Bestimmungen zu ihren
Gunsten.