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Siebzehntes Buch. Drittes LKapitel.
die mittelalterliche Staatstheorie deren weltliche Grundlage be⸗
seitigen mußte.

Diese letztere Folge trat schon im 16. Jahrhundert ein.
Die erste dagegen wurde erst im Laufe des 16. bis 18. Jahr⸗
hunderts zur Wirklichkeit. Da sahen bereits Arnisaeus und
Bonitz in den Korporationen nichts mehr als staatliche Ab⸗
teilungen für Verwaltungszwecke, und auf ihren Standpunkt
traten so ziemlich alle Handbücher des Staatsrechts seit dem
17. Jahrhundert. Da kamen weder Pufendorf, trotz seiner
Lehre von den personae morales compositae, noch sein Nach⸗
folger Thomasius dem alten deutschrechtlichen Begriffe noch zu
Hilfe, und auch die praktische Jurisprudenz neigte sich seit
Mitte des 17. Jahrhunderts dem römischen Rechte zu und
suchte die ältere Auffassung nur noch aus konservativen Gründen
mit Nebenmitteln zu schützen, — bis sie im 18. Jahrhundert
gänzlich beseitigt wurde.

Ehe indes dieser Ausgang eintrat, war die mittelalterliche
Genossenschaft von dem Fortschritte des geschichtlichen Lebens
selbst bis zu einer der Hauptsache nach nur noch historischen
Bedeutung abgeschwächt worden. Das 16. Jahrhundert hatte
den Individualismus aus allen Poren des geschichtlichen Körpers
hervorbrechen sehen; schon Luther hatte über den tatsächlichen
Verfall auch der freieren Formen der mittelalterlichen Genossen⸗
schaft zu klagen gehabt: bald standen sich in der allgemeinen
Anschauung nur noch souveränes Individuum und souveräner
Staat gegenüber, und die Zwischenverbände zwischen beiden er⸗
wartete das Schicksal der Zerreibung. Und damit wurde denn
allerdings die genossenschaftliche Grundlage des mittelalterlichen
Staates und der mittelalterlichen Staatslehre in jedem Be—
trachte beseitigt.

Inzwischen aber schien es doch, als ob der anderen Basis
dieses Staates, dem Offenbarungsglauben, in der Reformation
eine neue Auferstehung, wenn auch in anderen Formen, winke.

Das unmittelbare Ziel jeder Art der Reformation war
die Vergöttlichung des Menschen: indem der Einzelne Gott
ohne jeden Mittler, es sei denn die an sich schon göttliche